Wissenschaftliche Hausarbeit zur Pfarramtsprüfung
„Mer wallen blejwen wot mer sejn !“ -

Rückfragen zum Selbstbild der Evangelischen Kirche A. B. in
Rumänien in Geschichte und Gegenwart
Vorgelegt von Vikarin Inge Theilemann
Sibiu/Hermannstadt, Juni 2011
Bildnachweis:
Sächsische Greise in Wermesch/Nordsiebenbürgen um 1865, Foto: Th. Glatz u. K. Koller, übernommen
aus: György Miklós Száraz/Zoltán Tóth, Siebenbürgen, Budapest 2005, S. 67.
Motto:
Aus einem Schreiben Pf. E. Schlattners – Rothberg an Pf. Dr. D. Plajer – Mediasch vom 2.07. 1985, in:
ZAEKR Hermannstadt, Best. 400/248, Kirchgemeindearchiv Rothberg, Sign.-Nr. 400/248-34, mit
Genehmigung des Verfassers.
Einleitung
Auslöser für die Entscheidung, meiner Hausarbeit zur Pfarramtsprüfung das oben genannte Thema zugrunde zu legen, war die jahrelange Beobachtung, daß in vielen Predigten die sächsische Vergangenheit heraufbeschworen wurde und im Ungleichgewicht zur Evangeliumsverkündigung stand. Diese Feststellung gipfelte gelegentlich der sprachlichen Formulierung der Einladung zu einer landesweiten Pfarrerversammlung im Friedrich-Teutsch-Haus.1 Der Titel des von Bischof D.Dr. Christoph Klein zu leistenden Vortrages lautete: “Mein Werdegang als Theologe der siebenbürgisch-sächsischen Kirche”. Im Briefkopf des Bischofs war zu lesen: “Evangelische Kirche A.B. in Rumänien. Der Bischof”.2
Es scheint sowohl für Mitglieder als auch teilweise im deutschsprachigen Ausland selbstverständlich zu sein, von unserer Kirche als der “siebenbürgisch-sächsischen Kirche” zu reden. Auffällig war mir jedoch, daß in der Einladung zum Männerfrühstück, wo Bischof Klein fünfzehn Tage später einen Vortrag hielt, der Titel des praktisch identischen Vortrags lautete: “Rückblick auf meine 20-jährige Tätigkeit als Bischof der Evangelischen Kirche A.B.”3 Haben die EAS-Veranstalter darauf gedrungen oder war es eine ‚Freud’sche’ Selbstkorrektur ? Für mich ist es nicht selbstverständlich, mehr noch: es ist falsch und verfälschend, heute noch von einer siebenbürgisch-sächsischen Kirche zu sprechen, denn das entspricht nicht den Tatsachen. Seit der Reformation sind und waren die Mitglieder der Evangelischen Kirche A.B. in ihren verschiedenen Sprengeln zu keiner Zeit sämtlich ethnisch und sozial Siebenbürger Sachsen, zumal die Zugehörigkeit zu letzteren allerspätestens seit der Aufhebung des Königsbodens 1876 nicht mehr mit rechtlichen Kriterien zu fassen ist. Durch diese Arbeit bezwecke ich daher, herausfinden ob die Beobachtung zutrifft, daß siebenbürgisch- sächsische Ethnizität in dieser Kirche über Gebühr betont wird, obwohl zur Kirche längst nicht nur Siebenbürger Sachsen gehörten und auch nicht mehr gehören werden. Dafür analysiere ich 1. repräsentative Selbstbilder der Gegenwart. Da es kein schriftlich fixiertes, einheitliches Selbstbild der Kirche gibt, werfe ich einen Blick auf informelle, aber wohl repräsentative Selbstbilder in Bild und Wort sowie auf das Impulspapier der EKD, die auch auf der Suche nach einem einheitlichen Selbstbild ist. Daraus könnten mögliche Impulse für die hiesige Kirche abgeleitet werden. Im 2. Abschnitt versuche ich anhand von Stichproben, den historischen Fakten im Bereich kirchlicher Selbstbezeichnung, Verwaltungsgebiet und Diasporabehandlung nachzugehen. Einem weiteren Blick in die Geschichte einer – auch heute noch die Kirche tragenden – Elite mit deutscher Kulturwurzel dient 3. das Aufspüren der geschichtlichen Wurzeln der Sachsengeschichte, die zu solcher Identitätsbildung geführt haben. Wie besonders in Minderheitenkirchen, so ist auch die evangelischlutherische in Rumänien, besonders aber die siebenbürgisch-sächsische Identität eng mit Dialekt/Sprache und Alltagskultur verwoben. In der Gegenwart ist aber die Frage der realen Verwaltungs- und vor allem Verkündigungssprache brennend aktuell. Daher widme ich auch diesem Thema einige Überlegungen. Dieses dient vor allem der Klärung zweier Fragen:
– Wieso wurden Volk d.h. Ethnie und Kirche als Einheit gesehen ?
– War das schon immer so, oder welchen Wandlungen war der Identitätsbegriff unterzogen ?
Schließlich frage ich 4., welches Bild Gemeindeglieder, die nicht siebenbürgisch-sächsischer Ethnizität sind, von ihrer evangelischen Kirche haben. Aus diesem Grund führte ich Kurzinterviews im Raum Hermannstadt durch, deren Kernaussagen ich resümiere. Ich war mir dabei bewußt, daß ich – angesichts der mir gegebenen Möglichkeiten – bei der Auswahl von Fragen, Personen und Themen nicht klassischen sozialwissenschaftlichen Kriterien folgen konnte.
Die Kernfrage, die ich klären wollte, ist: Kann eine Kirche, deren Spezifikum darin zu bestehen scheint, mit reichlich abgeblendeten Augen an ihrer eigenen Vergangenheit und Realität vorbeizuleben und sich mit aller Kraft an einem speziellen Geschichtsmythos festzuklammern, trotzdem geistliche Heimat für Evangelische heute in Rumänien sein ?4 Was ist denn das Unverzichtbare und Grundlegende dieser Kirche – jenseits des lutherisch verstandenen Evangeliums samt Missionsbefehls ?
Laut Altbischof Dr. Klein ist es der Abschied von der Volkskirche und der Übergang zu einer DiasporaKirche, die eine Brückenfunktion ausüben sollte.5 Doch Volks- und Kirchenzugehörigkeit deckten sich niemals zu 100 %, außerdem war “Diaspora” schon immer. Aufgrund dieser Überlegungen gehe ich von folgender These aus:
– Es gibt heute weder ein einheitliches, noch ein offizielles Selbstbild. Die Evangelische Kirche A.B. in Rumänien ist offensichtlich nicht (mehr) die siebenbürgisch-sächsische Kirche, aber auch keine deutsche Volkskirche.
– Trotzdem ist das Selbstverständnis unter den Meinungsführern der (deutschsprachigen) Evangelischen in Rumänien das einer siebenbürgisch-sächsischen Institution und Stütze von Heimat.
– Auch Jugendliche identifizieren sich mit vielgelobten Kulturtraditionen der Sachsen und sehen diese Kirche primär als Kulturträgerin, neben dem spezifisch Protestantischen, was auch immer darunter genau verstanden wird.
– Dieses Selbstbild von einer Kirche stimmt jedoch weder mit der Realität, noch mit weiten Teilen der Kirchengeschichte überein. Hier herrscht für mich nicht nur “in Siebenbürgen und Rumänien” (!) noch Diskussions- und Handlungsbedarf, wie z.B. H. Klein jüngst anzeigte.6
1. Inoffizielle Selbstbilder und aktuelle Visionen
1.1. Repräsentative Selbstbilder
1.1.1. Publizierter Alltag
Logos, Titelfotos oder Cover-Figuren bleiben im Bewußtsein der Leser länger hängen, als manche Schlagzeile. Die Alltagswerbung zeigt es uns seit Jahrzehnten: Je stärker die Ausdruckskraft des Bildes, je höher der Wiedererkennungseffekt, je öfter gezeigt, desto mehr Identifikation kann man darüber unabhängig vom Wahrheitsgehalt erzielen. Zur Frage nach dem Selbstbild schien mir daher in bildlicher Hinsicht die Prüfung der Titelbilder der “Kirchlichen Blätter”, der offiziellen “Monatsschrift der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien” seit 1909 aufschlußreich.
Zwischen 1909 und 1947, der ersten Erscheinungsperiode des Blattes, verzichtete man ganz auf Titelbilder und gab nur die offizielle Kirchenbezeichnung im Entéte wieder. 1948-1972 war die Zeitschrift in der (Sozialistischen) Republik Rumänien nicht zugelassen, ab 1973 erschien sie aber mit graphischem Aufmacher. Von 1973 bis 1981 wechselte das Titelbild jährlich: Stadtpfarrkirche Hermannstadt, Schwarze Kirche Kronstadt, Schäßburg, Bistritz, Mediasch, Mühlbach, Mergeln, Deutsch-Weißkirch. Von 1982 bis 2006 fungierte Birthälm als Titelbild. Im April 2006 löste Holzmengen und danach ab April 2009 die Tartlauer Kirchenburg das Bild Birthälms ab. Von Dezember 2009 bis Dezember 2010 prägte wieder die Kirchenburg von Deutsch-Weißkirch das Entéte – heute die siebenbürgisch-sächsische Vorzeigekirchenburg schlechthin. Seit Januar 2011 findet sich dagegen auf dem Titelblatt eine Federzeichnung des Kleinen Ringes von Hermannstadt, im Hintergrund kann der Kenner den Turm der ev. Stadtpfarrkirche entdecken.
Die Annahme, wonach mit Evangelischer Kirche A.B. in Rumänien bis in die Gegenwart hinein lediglich die siebenbürgisch-sächsische Kirche in Siebenbürgen gemeint ist, findet sich durch die Bildwahl durchweg bestätigt. Keine einzige Gemeinde außerhalb Siebenbürgens hat es zum Aufmacher geschafft. Mit einer einjährigen Ausnahme (1976 Bistritz) beherrschen südsiebenbürgische Orte das öffentliche Bild der bis heute in jeder Gemeinde und im Ausland verbreiteten Monatsschrift. Die Stadtpfarrkirchen dominieren als Symbole von stadtbürgerlichem Selbstbewußtsein und stolzer Volkskirche. In Zeiten der härtesten Krise herrscht dagegen unumschränkt die mythisierend gestaltete Kirchenburg Birthälm, die zwischen Reformation und 1867 Superintendentialkirche und vor der Reformation altgläubiger Marienwallfahrtsort war.7 Nach 2000 sind dagegen häufige Wechsel zu beobachten, idyllisch gelegene und touristisch bewallfahrtete Dorfkirchenburgen werden gewählt. Offensichtlich sind Nordsiebenbürgen, das Banat, die Bukowina oder das Altreich keine Regionen mit evangelischer Präsenz – jedenfalls keine zum identitätsbildenden Vorzeigen.
Eine analoge Schlußfolgerung ließ sich nach einer Durchsicht der Bildprogramme des Evangelischen Wandkalenders (vorrangig) der Nachwendezeit ziehen.8 Auch hier war kein Bild einer Kirche oder etwa eines Kunstgegenstandes oder gar eines von Christenmenschen bevölkerten Bildes mit nicht-siebenbürgischer Herkunft zu finden. Trotzdem wurde auch hier dem Wandel der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien durch die Bilderauswahl ansatzweise Rechnung getragen. Für 2006 wurde erstmals das Hermannstädter Alten- und Pflegeheim Dr. Carl Wolff gewählt. Im Jahr der europäischen Ökumene-Versammlung, des EU-Beitritts und der Kulturhauptstadt 2007 wurde das erst 2003 begründete “Begegnungs- und Kulturzentrum Friedrich Teutsch” ausersehen, zumal mit der zitierten Jahreslosung von ‚vergangenem Alten und Neuem, das aufsprießt’. Damit wurde offenbar bewußt auf neue kirchliche Handlungsfelder, Diakonie, kulturhistorische Öffentlichkeitsarbeit und – unausgesprochen, doch für den Informierten erkennbar – die ökumenische Tätigkeit der Kirche aufmerksam gemacht. Auch hier spielte keine einzige Gemeinde außerhalb Siebenbürgens eine Rolle. Broos als Rand-Gemeinde des Königsbodens ist (fast) die Ausnahme. Nur einmal, im Luther-Jahr 1983, schaffte es ein Nicht-Siebenbürger Sachse – eben der Reformator – auf den Kalender, der doch in nahezu allen konventionell-evangelischen Haushalten an der Küchenwand hing und hängt. Nordsiebenbürgen, das Banat, die Bukowina oder das Altreich boten offenbar auch hier keine hinreichend fotogene Bildvorlage. Auch hier bleibt die (südsiebenbürgische Dorf-) Kirchenburg identitätsstützendes Selbstbild, obwohl gerade auf den siebenbürgischen Dörfern doch heute die wenigsten Evangelischen leben.
1.1.2. Interpretierter Umbruch
Als Beispiel für die kirchenleitende Interpretation des Umbruchs der letzten 20 Jahre möchte ich nun einen der wichtigsten Predigtbände des Altbischofs Dr. Chr. Klein untersuchen.9
Beim Lesen des Predigtbandes ging es mir vordergründig um eine Analyse des Sprachgebrauches im Bezug auf die “Evangelische Kirche A.B. in Rumänien”, wie es nur in diesem Titel und im Unterschied zu den sonst vom Bischof publizierten Predigtbänden heißt.10 Wo benennt er die Kirche mit der offiziellen Bezeichnung und wo nennt er sie “Siebenbürgisch-Sächsische Kirche”, auch angesichts der Tatsache, daß die Inlandspredigten bis auf eine Ausnahme in Siebenbürgen gehalten wurden ? Wie beschreibt er diese Kirche, in welchem Zusammenhang sieht er sie ?
Im Predigtband finden sich beide Bezeichnungen, die offizielle und die allgemein gebräuchliche nebeneinander, wobei erstere an bedeutend weniger Stellen gebraucht wird. Die Bezeichnung “Siebenbürgisch-Sächsische Kirche” beherrscht das Gesamtwerk, zieht sich beginnend mit dem Geleitwort vom EKD-Auslandsbischof Rolf Koppe wie ein roter Faden durch das Buch.11 Die Hörer werden häufiger als Siebenbürger Sachsen denn als Christen angesprochen !12 An manchen Stellen wird auch auf die “Deutschen in Rumänien” Bezug genommen.13 Es wird, wenn eine Gebietsverortung der Kirche gemacht wird, fast durchgehend von Siebenbürgen gesprochen.14 Der Sprachgebrauch wechselt allerdings mit der Hörerschaft. Im vierten Teil des Predigtbandes wird die Bezeichnung “Siebenbürgisch-Sächsische Kirche” kaum noch gebraucht, im letzten Beitrag wird darauf gänzlich verzichtet: Hier ging es im Nachwort um “Öffnung” und “Grenzüberschreitung” der Kirche, d.h. um Ökumene und auch um Erwägungen, Gottesdienste erstmals in rumänischer Sprache anzubieten.15 Zur Hörerschaft gehörten damals auch Anderskonfessionelle und in diesem Sinne wurde das betont, das alle christlichen Konfessionen verbindet : alle sind wir die Kirche Christi.16 Ch. Klein schlußfolgerte, daß heute – so wie bisher in der Geschichte – eine konfessionelle Grenzüberschreitung keinen “Identitätsverlust” mehr darstellen müsse.17
Die Sicht von Ch. Klein auf die Kirche ist nach meiner Analyse überdeutlich dem traditionellen Mythos von einer Identität von Ethnie und Glaubensgemeinschaft verhaftet. Vor allem im ersten Teil des Predigtbandes ist in fast jeder Predigt die Wendung “Kirche und Volk” anzutreffen.18 Fehlt sie, wird sie durch die unverbindlichere Wendung “Gemeinschaft und Kirche” ersetzt, die im zweiten und dritten Teil häufiger anzutreffen ist.19 Zugleich ist dadurch offen, wer dieser Gemeinschaft angehört – alle Rumäniendeutschen ? – und welches Kriterium dafür zu erfüllen wäre: evangelische oder überhaupt eine Kirchenmitgliedschaft ? Oft wird von den Gläubigen als “Volk” gesprochen, wobei die Ethnie oder aber nur das Kriterium “Sachsen” damit gemeint ist – jedenfalls nicht das “Volk Gottes” d.h. Griechen und Juden usw.20
An vielen Stellen, meist am Predigtende wird von “anderen Wegen”, “anderen Menschen” gesprochen, die sich zur Gemeinde zählten. Ansatzweise wird schlußfolgernd eine andere Gleichung aufgestellt: alle Menschen sind als Volk Gottes die Hörer des Evangeliums.21 Bischof Klein beweist hier einen offenen Blick für die Zukunft, er spricht zunehmend von einer “Kirche für andere” und “mit anderen”.22 Dadurch ist ein beherrschendes Thema seiner Predigten der strukturelle Wandel der Kirche – spätestens seit 1990 – von einer Volks- zu einer Diasporakirche. Klein spricht mit Bedauern vom Zusammenbrechen der Identität von Volk und Kirche, von einem “unwiederbringlichen, unermeßlichen Verlust: “über den ‘Verlust der Mitte’ unseres volkskirchlichen, gemeinschaftlichen Lebens”.23 Der Bischof vergleicht die Kirche im Sinne etwa Friedrich Teutschs mit einem Dach, das alles – Schule, Alltagskultur, Besitz, Privilegien, Volkstum, Gemeinschaftspflege – birgt, “was uns teuer und lebenswichtig war” – unterschiedlos und ohne Ansehung von Christentum oder Konfession. “Aber diese Güter werden getragen von den ewigen himmlischen Gütern des Glaubens, der Liebe, der Hoffnung”.24
Somit bleiben Fragen zurück: Ist somit die Kirche für das Volk da, hat die Kirche eine Aufgabe für “das” bzw. welches “Volk” oder ist jeder Mensch und jedes Volk berufen zum kirchlich strukturierten Glauben ? Hat die Kirche die Aufgabe, das “Volk” bzw. eine bestimmte Kirche ein bestimmtes Volk zu erhalten, oder allen Menschen das Evangelium zu verkünden ? Ist die evangelische Kirche für die (deutsche) Schule da, oder die Schule für die Kirche ?25
1.1.3. Akzentuierte Selbstdarstellung
Eng verbunden mit dem visuell veröffentlichten Bild einer Kirche, vom Ist-Stand oder besser: Stand dessen, was gesehen werden soll, und der Analyse der Predigten des Altbischofs sind auch die Vorstellungen von ihrer Zukunft. Muß man sich dazu vor dem Publikum festlegen, ist das verbunden mit Schwerpunktsetzungen und Verbesserungsvorschlägen. Bei ihrer öffentlichen Vorstellung als Bischofskandidaten 2010 haben sich sieben Pfarrer der Evangelischen Kirche A.B. kurz und prägnant dazu äußern müssen. Dieser Zwang zum “Wahlprogramm” machte diese Stellungnahmen auch für meine Untersuchung wertvoll.26 In der Selbstdarstellung der Kandidaten mußte m.E. zum Ausdruck kommen: Welcher Kirche wollten sie wie dienen, welches unterschwellig oder offenbare Selbstbild befürworteten ihre Positionen ? Welche Identitätsmerkmale der Kirche hielten sie in der Landeskirchenversammlung für mehrheits- und zugleich theologisch für zukunftsfähig ?
Eine Zukunftsvision äußerte Pfarrer/Dozent Dr. Stefan Cosoroab? (Hermannstadt). Er forderte angesichts der anhaltenden ‚Klagelieder’, daß “früher” – idyllisch verklärt – alles “besser gewesen sei”, vor allem “Mut zur Vision”.27 Offenbar habe die Kirche dergleichen Konzepte nicht. Als innovativ darf sein Vorschlag einer personellen Vergrößerung durch Gründung von “Gemeinden in Deutschland” für die Ausgewanderten gelten. Damit würden diese wieder Teil – jenseits der Grenzen – dieser Kirche und nicht nur mehr oder weniger lokal aktive “Sommersachsen”.28 Ziel dieses Vorhabens sei es, die Ausgewanderten wieder in ihrer alten Heimatkirche zu beheimaten, weil sich viele von ihnen in ihrer neuen Wahlheimat in den dortigen protestantischen Gemeinden nicht überall integriert und keine geistliche Heimat gefunden hätten.
Mit Sicherheit vermissten z.B. manche evangelische Sachsen die ihnen vertraute siebenbürgisch-sächsische Prägung des Luthertums: Ehrfurcht vor dem Pfarrer, soziale Disziplin, keine zu großen Neuerungen (Feminismus, Multiethnizität, Ökumene), liturgische Korrektheit, mehr Brauchtumspflege u.a.m.29 Rechtlich wäre eine solche Konstruktion nach der Kirchenordnung von 1997 möglich. Freilich müßte das mit den Gliedkirchen bzw. dem Rat der EKD verhandelt werden, da solche übernationalen Gemeindebildungen m.W. ungewöhnlich sind und konventionelle Kirchenstrukturen in Frage stellen.30
Abschließend warnte Cosoroaba vor einer Ideologisierung in der Kirche, wenn “menschliches Denken über Gott” gestellt würde. Die Kirche sei “für den Menschen da und nicht der Mensch für die Kirche”. Was das konkret bedeutete, blieb freilich offen. Doch meine ich daraus begründbare Kritik an Bürokratie, Traditionalismus ohne innere Überzeugung oder Ökologie-Begeisterung statt geistlichen Prioritäten ablesen zu dürfen.
Pfarrer Hans Bruno Fröhlich (Stadtpfarrer Schässburg) schlug statt Visionen eher eine nüchterne Bestandsaufnahme und verbesserte Verwaltung vor. Er mahnte Generalkirchenvisitationen des neuzuwählenden Bischofs im Stile G. D. Teutsch’s an. Die neue Kirchenleitung müsse noch näher an der Basis sein und die (menschlichen) Realitäten wahrnehmen. Nur dann könne man die “Herausforderung” bewältigen, daß “immer weniger Menschen immer mehr an Verantwortung tragen müssen”. Fröhlich sah die Hauptaufgaben für die Kirche eher in “Trauerarbeit” und christlich fundiertem Realismus nach einem Motto Reinhold Niebuhrs.
Dechant Heinz Dietrich Galter (Neppendorf/Hermannstadt) präsentierte sich modern und konkret und sah für die Zukunft ein Nebeneinander von Tradition und Neuem. Grundsätzlich forderte er Konzentration auf das jeweils Wesentliche, um Unübersichtlichkeit und Verschleiß zu vermeiden: Geistliche – geistlichen Dienst, Fachleute – Verwaltung, soziale Verantwortung – alle Betroffenen. Wichtig für die Kirche seien Zusammenarbeit mit Staat, anderen Kirchen und NGO’s, die offenbar noch nicht hinreichend geschehene “Aufarbeitung der Vergangenheit” – der Kirche allgemein, der Rumäniendeutschen oder der “Sachsen” blieb offen – und “Versöhnung in der Pfarrerschaft”. Zentral war ihm nicht zuletzt eine “klare lutherische Position” im ökumenischen Kontext, um “Gemeinsames zu finden und Hürden abzubauen”. Dechant Reinhart Guib betonte die “Stärkung der Gemeinden und der Pfarrer”, die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen staatlichen Institutionen und mit der parteipolitischen Vertretung der Rumäniendeutschen d.h. dem Forum, die Partnerschaften mit den Heimatortsgemeinschaften und nicht zuletzt die ökumenische Zusammenarbeit. Guib sah das “Bündeln der Kräfte in der Zusammenarbeit von Forum, Schule, Wirtschaft und Politik, in die christliche Werte einfließen” als “opportun” an. Das ist m.E. nur auf rumäniendeutsch- überkonfessioneller Basis zu verstehen. Er wolle vor allem in Teamarbeit ein neues geistliches, wirtschaftliches und verwaltungstechnisches “Konzept” erarbeiten, das verantwortbar sei und zugleich intern Frieden und Einheit stifte. Offenbar fehlte es innerhalb der Kirche bisher an beidem und an einem leitenden Konzept.
Während Galter und Guib bisher das Thema Versöhnung vorrangig erschien, stand es bei Prof. Dr. Stefan Tobler (Hermannstadt) an erster Stelle, danach folgen “Kirche mit Ausstrahlung” auf andere und drittens eine “engagiert evangelische Kirche”. Strukturelle Veränderungen hielt er dort für angebracht, wo alte Formen hinderlich seien – offenbar an mehreren Stellen. Er unterstreicht die Rolle eines traditionsbewußten lutherischen Bekenntnisses, sieht aber als Hauptaufgabe: “das Evangelium als Botschaft der Freiheit verkünden und leben”. Ebenso forderte er gemeinsam erarbeitete “Richtlinien (…), die die Kirche in die Zukunft führen”.
Pfarrer Gerhard G. Wagner (Karlsburg) ging in diesem Zusammenhang noch einen Schritt weiter zurück. Vor dem Bekenntnis stand ihm das Zeugnis der Heiligen Schrift “und der überlieferten Lehre”, an dem ein Bischof vor allen Dingen festhalten solle. Wesentlich sei ihm für die Zukunft die Diakonie als Zeichen gelebten Glaubens. Ursachen für Entfremdung und Streit in der Kirche – unzureichende Verwaltung, Vermögensdifferenzen, Aufgabenvielfalt und belastende Abhängigkeiten – sollten zugunsten eines glaubensund gemeinschaftsstärkenden geistlichen Engagements beseitigt werden.
Stadtpfarrer Dr. Daniel Zikeli (Bukarest) betonte wie B. Fröhlich die Notwendigkeit, vor dem Angehen der Arbeit den Ist-Zustand mit einer “nüchterne(n) Bestandsaufnahme” zu erheben. “Nur (…) fachmännisch durchgeführte Analyse kann Prioritäten und neue Koordinaten festlegen”. Heute sei die Kirche im Zwang, “Weichen” zu stellen d.h. über einen neuen Kurs zu entscheiden. Wohin dieser führen könnte, blieb offen. Unter meinem Stichwort Selbstbild stelle ich fest, daß keiner der Kandidaten dieses thematisierte. Das hat einmal wohl damit zu tun, daß alle Kandidaten einer deutlich jüngeren, städtisch basierten Pfarrergeneration angehören und unter den neuen Bedingungen Wege suchen, ohne Traditionen aufzugeben. Von einigen Kandidaten werden die Heilige Schrift und das lutherische Bekenntnis explizit als Grundlage der Kirche genannt. Die ökumenische Herausforderung im orthodoxen Kontext wurden unterschiedlich stark betont. Jedoch fehlten manchen Kandidaten bisher klare gesamtkirchliche Konzepte oder “Richtlinien”.
Schwerwiegende interne Streitigkeiten (Pfarrer, Gemeinden, Regionen untereinander) verlangten nach Versöhnung, theologischer Dissens benötigte offene Diskussion. Es fehlte meist der Bezug auf ausdrücklich bekannte Selbstbilder: wer sind wir – die Evangelischen A.B. in Rumänien ? Aber neben dem visionären Stichwort “Sommersachsen” von St. Cosoroaba streiften nur R. Guib und St. Tobler – die beiden Kandidaten im letzten Wahlgang ! – die für die Kirchenidentität traditionell so wichtige Kernfrage nach dem Verhältnis von Ethnizität und Sprache, “Sachsen” und den “Anderen” (Chr. Klein). Allein D. Galter wies als einziger auf schlummernde Probleme der Vergangenheitsbewältigung hin. Stattdessen präsentierten sich die meisten Kandidaten als erfahrene Manager in einer krisengeschüttelten Kirche, die mehr Konsens, mehr Leitung – und eigentlich auch mehr Gemeindeglieder bräuchte. Ein fixes, gemeinsames, offen zitierbares Selbstbild gab es nicht. Dagegen bleibt in diesem Quellenbeispiel bezeichnenderweise offen, ob das jeweilige Selbstbild so klar und eindeutig (siebenbürgisch-sächsisch bzw. rumäniendeutsch) war, daß es gar nicht mehr thematisiert werden mußte oder ob die Frage nach “Sachsen/Deutschen” oder “Evangelischen” so heikel und gefährlich spaltend hätte wirken können, daß dadurch die jeweilige Kandidatur gefährdet worden wäre.
1.1.4. Kanzelvision
Als letztes Beispiel für repräsentative Selbstbilder möchte ich nun die ersten öffentlichen Stellungnahmen des neugewählten Bischofs R. Guib vom November – Dezember 2010 auf meine Frage hin untersuchen. An keiner Stelle spricht Bischof R. Guib von der Ev. Kirche A.B. in Rumänien nur als siebenbürgisch-sächsischer Kirche.31 Seine Zukunftsvision faßt er in seinem Wahlspruch zusammen: “Ich wünsche mir eine ‚Kirche für alle und alle für die Kirche’.”32 Im Anschluß an das Motto der (streng katholischen und die französischen Protestanten bekämpfenden) Musketiere des 17. Jahrhunderts versteht Bischof Guib, daß die Kirche “für alle Gemeinden und Gemeindeglieder und für die, die es werden wollen”, geistliche und kirchliche Heimat sei bzw. sein wolle. Der “Weg zu Gott (solle) zusammen gestaltet” werden.33 Er ging noch weiter und bekräftigte, daß man den Gemeinschaftssinn “durch den Willen zum Einschließen und nicht zum Ausschließen” fördern wolle.34 Im Blick auf Ethnizität und Sprache könnte das eigentlich nur als Öffnung für alle “Anderen” – ob nun sprachlich oder ethnisch – gewertet werden. Die Kirche soll dabei ihr Proprium, d.h. Gottes Wort, die Traditionen und christlichen Werte, die Quelle, die “belebt und erfrischt”, in die Zusammenarbeit mit weltlichen Kulturträgern, Partnerkirchen und den HOG’s sowie in die Ökumene, einbringen.35 Die Kirche solle freilich darin “erkennbar bleiben und Identifikationswert behalten.”36 Während einerseits die evangelische Kirche viel zu geben habe und von der Mehrheitsgesellschaft an sie hohe Anforderungen gestellt werden, brauche die Kirche andererseits viele Mitarbeiter. “Nicht sie brauchen uns. Wir brauchen sie” d.h. nichts anderes, als die “Anderen”, seien sie konfessionell oder ethnisch verschieden.37 Und dieses primär dazu, daß die geistige Betreuung der Gemeinden gewährleistet werden könne. Aufgabe der Kirche sei auch heute zuerst die Evangeliumsverkündigung. Im Sinne Wilhelm Stählins, der als Bischof zweierlei Gefahren entgehen wollte, solle Kirche weder zur “Dekoration” gebraucht und als Zeichen der Selbstsicherheit genutzt werden, noch das Ausruhen auf den “Lorbeeren” der Vergangenheit ausreichen. Hier sprach der Bischof zwar direkt, aber generalisiert die längst in der historischen Forschung entmythologisierten Traditionsbilder der Kirche an: Kulturträgertum, Verteidigerin des Abendlandes, Garant des ‚Volkstums’ u.a. Zum anderen solle kein “schwärmerischer Aktivismus den Mangel an innerer Lebendigkeit verdecke(n)”. Offenbar existiert ein solcher Mangel, nicht nur an Menschen, nicht an Traditionen, wohl aber an christlicher Lebenskraft im Sinne meines Eingangsmottos. Darum sollten nunmehr – neben Management und Konzepten vor allem neue geistige Lebens- und Gemeinschaftsformen eingeübt werden.38 Nur daraus erwachse die Kraft, den Glauben in die helfende Tat umzusetzen.
1.2. Vorbild ? Das Impulspapier der Evangelischen Kirche in Deutschland
Angesichts der neuen, großen Herausforderungen für evangelische Kirchen in der Gegenwart hat der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland bereits 2006 ein “Impulspapier” veröffentlicht, um diesen angemessen zu begegnen.39 Um das selbstgesetzte Ziel “Wachsen gegen den Trend” zu erreichen, strebt die EKD einen Wandel ihres Selbstverständnisses an – als “Mentalitätswechsel” und “Paradigmenwechsel” beschrieben. Er hat nach eigenen Angaben zum Teil in vielen Gemeinden bereits begonnen bzw. ist schon vollzogen worden.40 Als Mentalitätswandel wird statt Klagen und Zagen – Kirchenaustritte, leerstehende Kirchengebäude, massive Säkularisierung des öffentlichen Lebens – die Rückbesinnung auf die Kraftquellen der Kirche: Vertrauen, Hoffnung, Mut, Zuversicht und die Zusage Jesu Christi (Mt. 28,19) verwiesen.41 Diese Rückbesinnung mache frei zum Loslassen, zum (teilweise) Aufgeben von einigen Arbeitsfeldern – und Immobilien ! – zugunsten von anderen, um den Auftrag der Kirche, das Evangelium zu verkündigen und Glauben zu wecken, (besser) zu erfüllen.42
Trotzdem die Situation der EKD und ihrer 23 Gliedkirchen naturgemäß eine vielfach verschiedene von der der EKR ist, enthält das Impulspapier einige Grundsatzüberlegungen, die beim Formulieren des zur Diskussion stehenden Leitbildes der EKR anregend wirken könnten.43 So gehört es zum reformatorischen Erbe und Selbstverständnis, daß die Kirche immer wieder durch theologische Reflexion und Diskussion Kurskorrekturen – Dr. D. Zikeli: “Weichen stellen” – vornimmt.44 Diese Erkenntnis helfe, aus dem Dilemma “Reformnotwendigkeit” versus “Beharrungssehnsucht” heraus zu kommen. Es ermögliche auch “im Geiste des Vertrauens Vertrautes (zu) verlassen”.45 Gemäß reformatorischem Verständnis bleibt bei der Formulierung der Zukunftsausrichtung der Kirche und ihrer Kernaufgaben die Heilige Schrift – s. die Kandidationsreden von D. Galter, G. Wagner, St. Tobler – die Meßlatte. Dementsprechend sollten vier Voraussetzungen leitend sein:
– “Geistliche Profilierung statt undeutlicher Aktivität” oder anders formuliert: “wo evangelisch draufsteht, muss Evangelium erfahrbar sein”. Daran wären alle ‚evangelischen Veranstaltungen zu messen: auch ein ‚kirchlicher’ Biomarkt oder Deutschkursangebote eines Pfarramts !),
– “Schwerpunktsetzung statt Vollständigkeit” (vielleicht auch bei der Organisationsstruktur und Kirchenerhaltung ?),
– “Beweglichkeit in den Formen statt Klammern an Strukturen” (St. Tobler, D. Galter),
– “Außenorientierung statt Selbstgenügsamkeit” (R. Guib, D. Galter, St. Tobler, St. Cosoroaba).46
Nach dem EKD-Impulspapier sei eine bewußte Rückbesinnung auf das Grundanliegen der Reformatoren – ein erneutes ad fontes ! – nötig und wichtig. Heutige Kirche solle den Menschen einen neuen Zugang zum Glauben an Gottes gnädige Zuwendung ermöglichen und ihn im Sinne von sola gratia als den gnädigen, tröstenden und zur Freiheit rufenden Gott verkündigen. Solche christliche Freiheit jedoch schließe die Übernahme von Verantwortung für den biblischen “Nächsten” und somit “die Anderen” (Chr. Klein) mit ein, ebenso die öffentliche Bindung an die Kirche (Bekenntnis, Kirchensteuer) als sichtbare Gemeinschaft der Gläubigen sowie aktive Mitarbeit. Die Autoren des Impulspapieres fragten sich – wie jüngst die hiesigen Bischofskandidaten -, ob die in der EKD bestehenden Strukturen tatsächlich die Evangeliumsverkündigung förderten oder eher hemmten. Sie gingen sogar weiter in ihrer Kritik und rühren damit auch an die Frage des Selbstbildes der EKR, wenn formuliert wird, daß es nach evangelischem Verständnis “keine heiligen, untastbaren, unveränderbaren Organisationsstrukturen” geben könne. “Auftragsgemäßen, theologisch reflektierten Wandel zu ermöglichen, ist eine Daueraufgabe evangelischer Kirchenleitung auf allen Ebenen.”47 Wandel ermöglichen, kann aber nach M. Luther immer nur heißen, ‚dem Volk auf’s Maul zu schauen’ und weltliche d.h. ethnische, sprachliche und kulturelle Werte immer neu daraufhin zu prüfen, ob sie dem Evangelium dienen, oder umgekehrt.48
Die Frage nach einer angemessenen Verkündigungssprache in der EKR ist für ihr Weiterbestehen eine zentrale Frage, die gegenwärtig kontrovers diskutiert und zwischen Constan?a und Semlac verschieden gehandhabt wird. Freilich spielte sie bei der Bischofskandidatur dagegen nur eine untergründige Rolle. Sie läßt sich im lutherischen Sinne, der schließlich auch nicht (nur) in ‚Deutschland’ lebte, sondern im vielsprachigen “Heiligen Römischen Reich deutscher Nation” eindeutig beantworten. Es soll nur in der Sprache verkündigt werden, die jeweils von allen Gläubigen verstanden wird. Dafür muß man sich umtun und die Gläubigen sensibel anfragen, ohne sie dadurch zugleich des Verzichts auf ìhre Ethnizität und allerlei Kulturgütern zu bezichtigen. Schließlich reden auch wir heute nicht mehr so wie Luther oder werden freiwillig alle “Chursachsen”, bloß weil er es war. Wie diese Forderung in Rumänien in die Tat umgesetzt werden kann, dafür wirken bereits auch einige Gemeinden der EKR beispielhaft.49 Ebenso aufschlußreich für die EKR ist die Warnung, daß ein Wandel nicht von oben verordnet werden kann. Alle Getauften haben das Recht, an der Gestaltung der Kirche teilzunehmen, wenn wir das Priestertum aller Gläubigen ernstnehmen wollen. Andererseits kommt den Hauptberuflichen, namentlich den Geistlichen, bei der Weichenstellung gerade in einer traditionell gemeindebasierten Kirche mit freier Pfarrerwahl eine wichtige Rolle zu. Theologische und vor allem offene Diskussion ist besonders wichtig, wenn es Kontroversen über Lage und Zukunft der Kirche gibt, wenn “Abgrenzungen überwunden und Spaltungen vermieden werden sollten”.50 Daß es letztere gerade in der kleinen EKR gibt, zeigten überdeutlich die Kandidationsreden.
Die Gegenwart bietet neben den zitierten Herausforderungen für die Kirchen Chancen. Es wird im Westen von einer “Respiritualisierung” als “gesellschaftlichem Megatrend” gesprochen, von einem Fragen und Suchen nach religiöser Identität und religiösen Themen.51 Es wäre zu prüfen, ob und inwieweit das in Rumänien nicht auch der Fall ist. Das gilt gerade in den urbanen Gegenden und bei jenem Teil der Mehrheitsbevölkerung, der auf dem religiösen ‚Markt’ reale Säkularisierung weg von seiner orthodoxen Vergangenheit mithilfe der kulturell-sozialen Angebote der evangelisch-deutschsprachigen Kirche vollzieht. Andererseits gerät man dann auch in jenes Fahrwasser kultureller Angebotsbeliebigkeit, wofür zahlreiche evangelische Theologen, lutherische Pietisten, Evangelikale und Katholiken die EKD als “Kuschelgott”- Vereine oder bloßen Kulturveranstalter neben allen anderen kritisieren.52 Für die EKR sind außerdem die “Sommersachsen” d.h. temporär auftauchende Ex-Gemeindeglieder und rumäniendeutsche Rückwanderer eine Chance. Des weiteren wären Nachkommen der Auswanderergenerationen zu nennen, die ‚ihre Wurzeln’ suchen und im freien Europa ihr Migrantendasein neu verorten wollen. Nicht zu vergessen sind die zahlreichen deutschsprachigen Zuwanderer (Deutschland, Österreich, Schweiz) mit evangelischer Sozialisation seit den 1990er Jahren. Hinzu kommen nicht zuletzt die aus Deutschland zurückkehrenden Rumänen, die sich dort stark säkularisiert haben und nach ihrer Rückwanderung hier kulturell-sozialen Halt im deutschsprachig-evangelischen Milieu suchen, so z.B. niveauvolle Angebote für Kinder, Sprachpraxis, Freizeitgestaltung usw. Außerdem kann nicht zuletzt das Interesse von Touristen an der siebenbürgischen Kirchenburgenlandschaft für die Verkündigung fruchtbar gemacht werden.53 Denn auch die “Seele Siebenbürgens” könnte vielleicht dazu beitragen, dem künftigen Europa “eine Seele zu geben” d.h. christlichreformatorische Verkündigung zu betreiben.54
Sowohl der ökumenische Dialog als auch das Gespräch mit anderen Religionen werden von der EKD als zentrale Herausforderungen der Zukunft eingestuft. Als Ziele der Kirche in und für Europa, als Kirche “für Andere” gelten nach dem Impulspapier: Evangeliumsverkündigung, Bemühungen für die seelischen Belange der Menschen, um den Erhalt des Friedens, Einsatz für die Menschenrechte, für Gerechtigkeit und für die Umwelt, Vermittlung von Hoffnung und Zuversicht in einer bedrohten Welt. Die Erreichung all dieser Ziele hängt davon ab, ob es der EKD – wie auch der EKR – gelingen kann, die Menschen in ihren Kirchen geistlich zu beheimaten. Nur wenn die Mitgliedszahlen stabil, die Strukturen “schlank” und bezahlbar sind, könnten sowohl die EKD, als auch die EKR in Zukunft “Kirche für andere” sein.
2. Selbstbezeichnung, Gebiet und ethnisch-sprachliche Zusammensetzung in der Geschichte der Kirche
Bis heute ist im Bewußtsein vieler Menschen die Gleichung sächsisch ist gleich evangelisch (A.B.) gültig. Im “Laufe der Zeit” seien sächsisch und evangelisch-lutherisch “gleichbedeutende Begriffe geworden”. 55 Wie ich gezeigt habe, wird noch heute von maßgeblicher Seite aus von einer siebenbürgisch-sächsischen Kirche gesprochen. Ich frage aber, ob das historisch wirklich so zutreffend ist, wie es immer behauptet wird ? Da ich hier dazu keine echte historische Analyse vorlegen konnte, konzentriere ich mich für eine generelle Beurteilung auf folgende Fragen: Wie bezeichnete sich die Kirche offiziell über die Jahrhunderte, vor allem in der Reformationszeit, und in welchen Gebieten war sie aktiv ? Wie sahen Sprach- und ethnische Zugehörigkeit konkret in den, die Gegenwart am meisten prägenden, 19. und 20. Jahrhunderten aus ? Dafür prüfe ich in Stichproben zwei offiziell-kirchenamtliche statistische Quellen aus 1856 und 1929.56 Dazwischen frage ich mich in Erinnerung an Altbischof Kleins These, ob, wann und wie denn die Kirche vor dem 1. Weltkrieg, etwa um 1910, mit dem Phänomen der Diaspora umgegangen ist. Wäre daraus etwas zu lernen ?
2.1. Selbstbezeichnung und Gebiet
Als 1191 der Papst eine eigene siebenbürgische Probstei d.h. eine eigene kleine Kirchenprovinz für die dort sich ansiedelnden westlich-lateinischen Kolonisten gründete, nannte er sie “ecclesia theutonicorum”, obwohl doch auch Flamen, Luxemburger und Wallonen dazugehörten. Alle kamen aus dem “Heiligen Römischen Reich deutscher Nation”, das niemals mit Deutschland identisch war. Hochdeutsch sprach überhaupt niemand unter den wenigen tausend Kolonisten, dialektübergreifende Verkehrssprache war Latein. Ob und inwieweit dann “Sachsen” ein später als identisch mit “deutsch(sprachig)” von den Ungarn benutzter Gesamtbegriff war, nur eine adlig-ritterliche Teilgruppe bezeichnete oder aus einer ethnografischen zu einer Standesbezeichnung wurde, konnte ich nicht untersuchen. Wichtig ist mir, daß diese Frage bis heute noch sehr umstritten ist und die idealisierenden Erklärungen des späten 19. Jahrhunderts heute fragwürdig geworden sind.57
Jedenfalls wurde der Begriff Sachsen gerade im 16. Jahrhundert primär für (deutschsprachige) “Bergarbeiter und Kolonisten” mit Herkunft aus jenem Reich gebraucht.58 Die dank jahrhundertalter ‚deutscher’ Kontakte sich nicht nur innerhalb der deutschsprachigen Bewohner Ungarns zügig lutherisch ausprägende Kirche der Reformation spielte eine wichtige Rolle auch bei der sich allmählich herausbildenden, besonders seit 1526/1541 dringender nötig gewordenen Einheit der Sachsengemeinden. Die Kriege seit 1526, die latente Bedrohung der mittelalterlichen Standesprivilegien durch Adel, Szekler, walachische Wojewoden und Osmanen und die spaltende Kraft der konfessionalisierenden Theologie schienen das aus Selbsterhaltungsgründen zu fordern. Im Hintergrund stand die Tatsache, daß Siebenbürgen und die seit 1544 dazugehörigen “Partes adnexae ad Regni Hungariae” um Oradea, Sighetul Marma?iei und Satu Mare in Nordostungarn zwischen 1526/1541 – 1688/1699 ein autonomes Fürstentum unter osmanischer Oberhoheit war. Die sich formierende evangelische Kirche A.B. begann also ihr Dasein – ganz im Unterschied zu vorher – in Siebenbürgen als staatsrechtlich eigenständigem, aber relativ instabilem und gerade religionspolitisch heiklem Land.59 Zugespitzt möchte ich bemerken, daß Grundvoraussetzungen für die Entstehung und den Erhalt dieser Kirche in diesem Teil des alten Ungarn waren:
– die Verhinderung einer ev. luth. Landeskirche im Königreich und die erzwungene Abtrennung vom Restungarn unter den Osmanen bzw. den Habsburgern,
– die muslimische Realpolitik der religiösen und politischen Toleranz auch in diesem Teil ihres Herrschaftsgebietes,
– die wirtschaftliche Bedeutung der Sachsen für die Steuerleistung und ihre ständepolitische Selbstorganisation für die Regierbarkeit dieser Region,
– daß durch den Anschluß der nicht-privilegierten Sachsen deren politische und rechtliche Stellung eher gesichert und die Bedeutung der Gesamtgruppe gestärkt werden konnte.
Kirchlich-konfessionelle Gründe sind das am wenigsten. Außerdem scheiterte die geistliche Hoffnung von J. Honterus u.a., auch Rumänen durch lutherische Reformation in eine gemeinsame Kirche bringen zu können ebenso wie in der Moldau.60 Auch alle luth. Ungarn konnten sich nicht zusammenschließen. Als schließlich 1547 eine neue Kirchenordnung zustande kam, hieß sie daher: “Kirchenordnung aller Deutschen in Sybembuergen”. Damit waren alle ethnisch oder sprachlich Deutschen angesprochen, ob nun Hörige auf “Adelsboden” oder freie Bauern usw. auf Königsboden, auch alle anderen zuwandernden Deutschen, sofern sie im Territorium Bürgerrechte erwerben konnten. Somit wurde 1553 mit Paul Wiener, einem aus dem habsburgischen Österreich stammenden und dort wegen seiner reformatorischen Gesinnung verfolgten Geistlichen, der erste evangelisch-lutherische Superintendent eingesetzt.61 Die “Confessia Augustana” aus 1530 als inzwischen weithin anerkanntes Bekenntnis der “sächsischen evangelischen Kirchen”-Gemeinden wurde vom (osmanischen Vasallen-) Fürsten Stephan Bathory 1572 als Bekenntnis der “in Christo geeinigten Kirche des ganzen sächsischen Volkes”, der “ecclesia dei nationis saxonicae” bestätigt. Das darf – lange nach dem die allgemeinen Kräfteverhältnisse auch im Reich festschreibenden Augsburger Religionsfrieden von 1555 – als Geburtsstunde der “evangelisch-sächsischen Kirche A.B.” gelten, die trotzdem noch lange altgläubige Merkmale aufweis (z.B. Priesterkleider, Wallfahrten u.a.). Zugleich wurde der Hermannstädter Lukas Unglerus vom Fürsten als “Generalsuperintendent der sächsischen Kirche in Siebenbürgen” bestätigt, sein Sitz nach Birthälm verlegt und seine Kompetenzen von den Kapiteln mißtrauisch beschnitten.62 Die Reformation wurde aber dennoch nicht überall in sächsisch-gefolgschaftsdemokratischer Form nach der Vorentscheidung ihrer Magistrate bzw. Kapitel übernommen, wie das “Reformationsbüchlein für Kronstadt und das Burzenland” von 1543 andeutet. Das ius reformandi gehörte ja den freien Gemeinden auf Königsboden bzw. den Herren auf Adelsboden. Das konnte zum einen individuelle Lebenswege alternativ prägen wie den des Siebenbürger Sachsen Franz David Hertel, der mit dem Heidelberger Adam Neuser die Unitarische Kirche in Siebenbürgen formte und 1556 ihr erster Superintendent wurde.63 So wie im Heiligen Römischen Reich wurden auch in Ungarn nicht automatisch alle Deutschen zugleich Lutheraner, je nachdem wie ihre jeweilige Führungsgruppe es entschied.
Andererseits war auch 1572 die Rede von der Kirche des “ganzen sächsischen Volkes” eher programmatisch oder administrativ von außen gedacht, aber nicht immer real. Denn keineswegs lebten alle Sachsen auf dem ‚exemtem’ Rechtsgebiet des Königsbodens. Schon damals unterstanden z.B. zwei überwiegend von Sachsen besiedelte Kapitel, Tekendorf und (Groß-) Schogen, nicht dem evangelischen Superintendenten A.B., sondern einem ungarischen, reformierten Bischof.64 Demgegenüber unterstellten sich auch evangelisch-reformierte Gemeinden der Jurisdiktion des evangelischen Superintendenten A.B., so z.B. Broos, Salzburg und Kiewern. Im teilweise ungarischsprachig orientierten Bürgesch bei Agnetheln fanden so auch seit 1642 auf Anweisung Fürst G. Rákoczis Gottesdienste durch die ev. A.B. und die ev. H.B. Kirchengemeinde in derselben Ortskirche statt. Wiederum wurden auch zahlreiche nicht-sächsische, sondern ungarischsprachige Gemeinden auf Königsboden evangelisch A.B. Dies hing teilweise daran, daß sie Eigentum sächsischer (kirchlicher oder weltlicher) Besitzer waren und nach cuis regio, eius religio handelten, wie im Falle der burzenländschen Csango-Dörfer.65 In den zu Siebenbürgen gehörigen Partes dagegen spielte die evangelische Kirche A.B. dagegen scheinbar keine Rolle, obwohl auch dort deutschsprachige bzw. evangelische, jedenfalls ungarisch- luth. Kaufleute, Handwerker u.a.- freilich nicht in festen volkskirchlichen Dorfgemeinden – gelebt haben dürften. Nicht zuletzt wurden sogar (ober-) ungarische Lutheraner Vasallen-Könige der Osmanen wie Graf Imre Thököly (1657-1705).66
Von 1688 – 1765 dagegen gehörte das Fürstentum, geleitet von kommandierenden Generalen, dann einem Gubernium zur österreichischen Habsburgermonarchie. Erstmals in ihrer Geschichte lebte die doch traditionell auf ‚theutonici’ gebaute Kirche innerhalb eines ‚deutschen’ Staates, noch dazu dem des römischen Kaisers. Doch nun dominierte der Selbstbehauptungskampf aller Evangelischen “mit der (gegenreformatorisch-deutschsprachigen) katholischen Kirche und dem (österreichisch-absolutistischen) Staat” diese Zeit.67 Immerhin erreichte massiver Zuwachs von Bevölkerung die Region, teilweise auch die ev. Kirche. Insbesonder ab den 1730er Jahren durften bzw. mußten die Transmigranten d.h. die heutigen Landler in geschwächte evangelisch-sächsische Gemeinden A.B. integriert werden. Die Kirchenstruktur blieb ansonsten im Kern die mittelalterliche, soweit sie nicht durch die Reformation gewandelt worden war. Weiterhin gehörten die Partes zum Landesterritorium.
Zwischen 1765 – 1866 lebte die “Ev. Kirche A.B. in Siebenbürgen”, ungeachtet ihre 1765, 1807, 1818, 1851, 1856, 1860/1861 wechselnden Verfassungen, die ich hier nicht besprechen kann, in ein und demselben selbständig verwalteten Großfürstentum Siebenbürgen, beherrscht von der erzkatholischen, aber gleichwohl staatsklugen Habsburger-Dynastie. Die Struktur hing zunächst noch an den Kapiteln, jedoch wurde ab 1762 der Umbau in Richtung einer konsistorialen Verfassung d.h. von geistlichen wie weltlichen Vertretern geleiteten Kirchenbehörden begonnen.68
Zwischen 1867-1890/1892 behielt die Kirche sowohl die seit 1856/1861 neu begründete institutionelle Struktur mit Kirchenbezirken und Presbyterialverfassung, dasselbe Gebiet, als auch den durch die Kirchenverfassung von 1861 festgeschriebenen Namen “Evangelische Kirche A.B. in Siebenbürgen”, obwohl damit keine staatsrechtliche Größe mehr verbunden war. Der Superintendent lebte ab 1868 wieder in Hermannstadt und wurde durch die charismatische Figur des G. D. Teutsch erst eigentlich zum reorganisierenden ‚Bischof’. Ein Einschnitt bereitete sich allerdings seit 1874 vor und wurde 1887 vollzogen: 10 Gemeinden schieden aus dem ev. Kirchenverband A.B. aufgrund primär politisch-ethnischer, aber auch kirchenadministrativer Gründe aus und unterstellten sich dem Theiß-Distrikt der inzwischen entstandenen ungarischen ev.-lutherischen Kirche.69
Zwischen 890/1892 und 1918 benannte sich die Kirche in “Evangelische Kirche A.B. in den siebenbürgischen Landesteilen Ungarns” um, behielt aber Struktur und Gebietsausdehnung bei. Sie entwickelte sich damit erst recht zur “Integrationsinstanz der Gesamtheit der Siebenbürger Sachsen, indem sie das kirchlich geleitete Schulwesen und damit prinzipiell die kulturelle Autonomie und ethnische Identität zu verteidigen suchte. Der Akzent verlagerte sich dabei auf die Ethnizität und Nationalität, die ‚Brücken zur Integration trotz struktureller Desintegration’ bildeten” – aber nur für jene Gruppe allein.70 Die Benennung wurde 1918/1919 sofort wieder rückgängig gemacht und die vorher geltende eingeführt, obwohl auch dem keine territoriale staatsrechtliche Institution entsprach.
Die 32. Landeskirchenversammlung beschloß am 12.11. 1926 eine neue Kirchenordnung auf der Basis der Landesverfassung von 1923 und den seit 1920 sukzessive mit den evangelischen Kirchenverbänden bzw. Gemeinden A. und H.B. (teilweise uniert) im Banat, der Bukowina, Bessarabien und dem Regat geschlossenen Anschlußverträgen, die seitens des Staates 1927 bestätigt wurden. Damit wurde die Kirche erstmals seit 1867 wieder eine tatsächlich im gesamten angeführten Staatsterritorium aktive “Evangelische Kirche A.B. in Groß- Rumänien”.
Von 1948/1949 hieß die Kirche gemäß der durch staatliche Gesetzesänderungen notwendigen neuen Kirchenordnung “Evangelische Kirche A.B. in der Rumänischen Volksrepublik”. Das Gebiet und die Struktur waren nach Abgang des Tarutinoer Kirchenbezirks und praktischen Auflösung des Czernowitzer Bezirks 1940 dieselben mit der Ausnahme, daß ab 1944 erneut ein Kirchenbezirk, Bistritz, für die von Ungarn wieder abgetretenen Gebiete Nordsiebenbürgens errichtet worden war. Lediglich wurden aufgrund staatlicher Wünsche zeitweise der Kirchenbezirk Kronstadt in Stalinstadt umbenannt, der Kirchenbezirk Sächsisch-Regen 1953 aufgelöst und zeitweise auch ein Kirchenbezirk Broos gebildet. Ab 1965 hieß die Kirche gemäß der Änderung der Staatsbezeichnung “Evangelische Kirche A.B. in der Sozialistischen Republik Rumänien”, an Gebiet bzw. Organisationsstruktur änderte sich aber noch nichts. Erst 1968/1969 erfolgte – in etwa zusammen mit dem Bischofswechsel – aufgrund einer Neudefinierung staatlicher Verwaltungsgebiete und der Forderung, die Kirchen müssten sich diesem anpassen, um Überlappungen zu vermeiden, eine kircheninterne Neugliederung. Die kleinen siebenbürgischen Kirchenbezirke Schelk und Reps wurden wegen gesunkener Mitgliederzahl und rationalisierter Verwaltung aufgehoben und unter die benachbarten aufgeteilt. Ersatzlos aufgelöst wurden dagegen die 1918 hinzugetretenen Kirchenverbände, deren Gemeinden am stärksten unter den Kriegsereignissen und -folgen gelitten und Pfarrer wie Mitglieder verloren hatten: der Banater/Temeswarer Bezirk und der Bukarester Kirchenbezirk. Nachdem auch dort auswanderungsbedingter Gemeindeschwund eingetreten war, wurde 1977 auch der Bistritzer Kirchenbezirk aufgelöst.
Den heutigen Namen “Evangelische Kirche A.B. in Rumänien” hat die Kirche seit 1990, als sie nach der Revolution gemäß den Umwälzungen im staatlichen Bereich das Adjektiv (der) “Sozialistischen” (Republik) strich. Die heute geltende Kirchenordnung wurde ab 1992 diskutiert und von der 62. Landeskirchenversammlung am 14.06. 1997 in Kraft gesetzt. Die endgültige staatliche Approbierung der Kirchenordnung erfolgte mit Wirkung vom 4.09. 2008.71 Die administrative Struktur dagegen blieb praktisch dieselbe.
2. 2. Stichprobe 1856
Ein Blick in den “Schematismus der evangelischen Landeskirche” A.B. im Großfürstentum Siebenbürgen aus dem Jahr 1856 offenbart, daß in der Mitte des 19. Jahrhunderts und vor dem Ausgleich 1867 von klarer siebenbürgisch-sächsischer d.h. deutschsprachiger Mehrheit, jedoch nicht von eindeutiger Identität von evangelisch und sächsisch die Rede sein konnte. Und auch innerkonfessionell und ethnisch waren deutliche Unterschiede erkennbar. Im Mediascher Kapitel mit 13 Gemeinden und 11.069 Gemeindegliedern wurden in 1856 keine andersethnischen Gemeindeglieder registriert. Freilich waren hier von 526 Schülern 121 nicht im Ort geboren, 111 waren nicht-evangelisch und 89 gehörten auch nicht “dem deutschen Volksstamme” an.72 Zum Hermannstädter Kapitel mit 29 Gemeinden zählten Baumgarten und Reussdörfchen, deren 36 bzw. 409 Gemeindeglieder aber ganz oder überwiegend “zum serbischen Volksstamme” gehörten.73 In Salzburg waren von 1.050 Gemeindegliedern (!) nur 53 ev. A.B., 997 ev. H.B., wurden aber alle von der Ev. Kirche A.B. betreut, obwohl alle “dem magyarischen Volksstamme” angehörten. Ähnlich stand es um die Gemeinde in Szakadate mit damals 191 ungarischsprachigen Gemeindegliedern mit einem sächsischen Pfarrer. Karlsburg, Groß-Enyed, Torda und Klausenburg gehörten ebenso zum Kapitel und wiesen bereits ‚modernen’ Diasporacharakter auf, da sie Abwanderungen zu anderen Konfessionen in stärker urban geprägtem Kontext (Garnisonen, Handel und Verkehr) begegnen mußten. Im Burzenländer Kapitel war dieses noch auffälliger: Von den 25 Gemeinden waren allein 10 sprachlich und ethnisch ungarisch, wenngleich sie sowohl ungarisch-, wie auch sächsischstämmige Pfarrer hatten.74 In der Kronstadt-Blumenauer Kirche wurde zweisprachig deutsch- ungarisch gepredigt. Insgesamt waren von 40.435 mindestens 11.891 ungarischsprachige Gemeindeglieder. Für das Bistritzer Kapitel mit 26 Gemeinden und 20.669 Gemeindegliedern sind dagegen direkte Belege nicht vorhanden. Immerhin könnte für Csepán und Schelken ein mindestens zweisprachiger Gemeindeanteil (Ungarn, Roma) vermutet, aber nicht nachgewiesen werden. Im Unterwälder Kapitel mit 25 Gemeinden und 11.836 Gemeindegliedern – d.h. weniger als allein die ungarischsprachigen im Kronstädter Kapitel ! – existierten mit Groß-Ludosch (17), Klein-Pold (6), Langendorf (0), Reichau (0), Tschapertsch (5) und Groß- Csergöd (37) allein 6 Gemeinden, die – so wie Bäjendorf (0) im Kosder Kapitel – praktisch Sinecuren waren. Die offiziellen Pfarrer der sich offenbar auflösenden Gemeinden wurden durch die zur Zehnt- bzw. Zehntablösung verpflichteten, romanisierten oder magyarisierten Ortsbewohner unterhalten, gaben aber an, mehr oder weniger keine Gemeinde mehr zu haben – und dabei blieb es. Die Gemeinde Klein-Csergöd mit 359 Gliedern wurden ebenso wie die 37 aus Groß-Csergöd als “Serben” angegeben. Im Kisder Kapitel mit 18 Gemeinden mit 14.444 Gemeindegliedern wurde Sommerburg zwar von einem evangelisch-sächsischen Pfarrer betreut, die 976 Gemeindeglieder aber waren ungarischsprachig und gehörten auch dem “ungarischen Volksstamme an”. Ähnliches galt von Kobor mit 879 Gemeindegliedern im Kosder Kapitel, das damals 25 Gemeinden mit 12.662 Gliedern zählte. Im Schelker Kapitel mit 22 Gemeinden und 9.396 Gemeindegliedern war Klein-Kopisch mit 437 Gemeindegliedern und dem Pfarrer ethnisch wie sprachlich ungarisch, dennoch ev. Gemeinde A.B. Auch dürften für Reussen noch slawischstämmige Gemeindeglieder angenommen werden. Im Schenker Kapitel mit 15 Gemeinden und 10.504 Gemeindegliedern stand es in Halmágyi mit 914 Gemeindegliedern d.h. knapp 9 % genauso wie in Kopisch. Dagegen wurden im “Schematismus” im Leschkircher (5 Gemeinden, 3.317 Gemeindeglieder), Bogeschdorfer (23 Gemeinden mit 12.145 Gemeindegliedern) und Bolkatscher (13 Gemeinden, 6.815 Gemeindeglieder), Lassler (8 Gemeinden, 3.811 Gemeindeglieder) und auch Reener Kapitel (7 Gemeinden, 9.238 Gemeindeglieder) keine andersethnischen oder -sprachigen Glieder angegeben. Reen betreute allerdings auch eine Gemeinde in Maros-Vásárhelyi (103). Das Tekendorfer (6 Gemeinden, 3.263 Gemeindeglieder) und das Schogener Kapitel (10 Gemeinden, 3.155 Gemeindeglieder) weisen zwar – wie im Unterwald – schwächelnde bzw. verlöschende Gemeinden (vor allem Blassendorf, 17; Nieder-Neudorf, 57) auf. Der “Schematismus” gibt jedoch keine Hinweise, ob andersethnische oder andersprachliche Situationen herrschten.
Insgesamt gehörten 1856 zur ev. Landeskirche A.B. offiziell 20 nicht-deutschsprachige Kirchengemeinden ev. A.B. oder H.B. Konfession, die serbisch, bulgarisch oder ungarischsprachige Mitglieder hatten. Von den 196.895 Evangelischen A.B. dieses Territoriums in 1856 waren mindestens gut 17,000 oder 9 % weder ethnisch deutscher, noch direkt siebenbürgisch-“sächsischer” Abstammung. Weiterhin bleibt offen, wieviele nicht- sächsischstämmige Gemeindeglieder d.h. die zahlreichen österreichischstämmigen Landler, Reichsösterreicher, ehemalige bzw. Noch-Untertanen deutschsprachiger Staaten außerhalb Österreichs unter den deutschsprachigen Gemeindegliedern anzusetzen wären.75 Gerade in den Stadtgemeinden und den Landler-Dörfern dürfte ihr Anteil nicht gering zu veranschlagen sein. Hierunter wären 1856 z.B. die von St. L. Roth vor 1848 angeworbenen Zuwanderer aus Württemberg und Baden-Durlach ins Unterwälder Kapitel zu rechnen, ebenso die angesiedelten preußischen Kriegsgefangenen des späten 18. Jahrhunderts, die Evangelischen der österreichischen Militärgarnisonen z.B. in Hermannstadt oder stadtbürgerliche Einzelzuwanderer wie die Dörrschlag, Fischer oder Wittstock im 19. Jahrhundert.76 Jedenfalls waren 1856 auch vom Rest der 91 % keineswegs alle Sachsen aus den Dörfern des Königsbodens. Andererseits scheinen mir die Sinecuren und gefährdeten Landgemeinden bzw. schwächelnden Stadtgemeinden wie Karlsburg oder Klausenburg anzudeuten, daß auch damals schon mit Verlust an sächsisch-stämmiger Gemeindegliederzahl durch Abwanderung, Mischehen (z.B. in deutsch-katholische Familien), Gemeindesspaltungen oder Rückwirkungen von ethnisch-politischer Magyarisierung gerechnet werden mußte. Wie der Fall des siebenbürgischen Holzmengen in jener Zeit und die altrumänischen Auswanderergemeinden andeuten, galt auch darum nicht, daß alle ethnischen Sachsen zur evangelischen Kirche A.B. gehörten. 77
2. 3. Diaspora inner- und außerhalb Siebenbürgens um 1910
Noch 1909 meinte Bischof F. Teutsch: “Die Sorge für die Diaspora ist unserer Kirche erst von der Gegenwart aufgenötigt worden. Solange das befriedete Leben der alten Zeit hier die geschlossenen Gemeinden zusammenhielt, gab es keine oder doch fast keine diasporierten Evangelische. Erst als das Leben mit seinem schwerer gewordenen Erwerbe die Leute zwang, auch in der Fremde ihren Erwerb zu suchen, mußte die Kirche dafür sorgen, daß sie ihr nicht entfremdet wurden.”78 Für Teutsch schuf also die Moderne d.h. Infrastrukturwandel, schwankende Marktlagen, Arbeitslosigkeit oder wirtschaftlich bedingte Armut den Zwang, in die Fremde zu gehen und damit ein Muß für die Kirche, diese sich ihr nicht entfremden zu lassen. Obwohl doch seine Kirche aus eingewanderten Kolonisten und im Laufe der Jahrhunderte fast überall in Ungarn bzw. dem Fürstentum Siebenbürgen siedelnden deutschsprachigen (evangelischen) Zuwanderern entstanden war, zeichnet Teutsch das Bild von bisher fast statisch existierenden, aber glücklich pastorierten Sachsen-Gemeinden. Eine Diaspora vor der “Gegenwart” sah er nicht, da offenbar alle Konfessionen/Ethnien fest gefügt vor sich hinlebten und Gemeindeaufbau oder gar Mission nicht betrieben werden mußte. Nur der allein von außen kommende, traditionelles Leben gefährlich auflösende Wandel ließ nach Teutsch die Gemeinden bluten und Einzelne aus ökonomischen Gründen weggehen. Innere Gründe gab es dafür scheinbar nicht.
In Teutschs “Gegenwart” zählte jedoch allein die Diaspora, also die nicht in organisierten Kirchengemeinden lebenden Evangelischen A.B. innerhalb der “siebenbürgischen Landesteilen Ungarns” nach einer amtlichen Statistik von 1913 “an die 10.000 evangelische Seelen”.79 Und in deren Orten wie Deva, Blasendorf, Elisabethstadt oder Simeria fand man sogar “ganz hervorragende, tüchtige, gewandte, weitblickende Männer”.80 Andererseits existierten z.B. allein in Alt-Rumänien zur selben Zeit nach Teutschs eigener Schätzung von 1906 etwa 20.000 Evangelische siebenbürgisch-sächsischer Herkunft, ganz abgesehen von jenen, die ins aufstrebende Banater Bergland oder andere innerungarische Regionen abgewandert waren. Wie ging nun die Kirche allein mit diesen Sachsen, die doch gute 13 % der damaligen Gesamtseelenzahl von gut 220.000 in den organisierten Kirchengemeinden auf dem Territorium des alten Großfürstentums darstellten, geschweige denn anderen Deutsch-Evangelischen um ?81 Die Antwort, die sich mir bietet, ist: spät und mühsam, selektiv und primär auf völkisch-sächsischen Selbsterhalt orientiert.
Spät und mühsam, denn nach F. Teutsch 1909 “schon” 1870, nach F. Teutsch und B. Buchalla 1922 “schon” 1856 nahm sich die Kirche grundsätzlich der um die etablierten Dorfgemeinden herum entstandenen evangelischen Diaspora an, “indem die in der Zerstreuung lebenden Glaubensgenossen den nächsten Pfarrern zur Versorgung zugewiesen wurden”.82 Erstmals wurden somit ev. Pfarrer A.B. mit der Aufgabe konfrontiert, Evangelische außerhalb ihrer Dorf- oder Stadtgrenzen als geistliche Kunden zu begreifen. Das bedeutete freilich nur, daß Superintendent G. P. Binder ein entsprechendes Rundschreiben aussandte, für dessen Wirkung 1922 selbst für Experten keinerlei Berichte oder Rückmeldungen mehr zu finden waren !83 Die Betreuung blieb langsam und unregelmäßig, da man nur schrittweise zum Gemeindeaufbau schritt, zumal man nicht wußte, “ob und mit welchen Opfern der arme Haushalt der Landeskirche dadurch ins Mitleiden gezogen werde”.84 1870 befürwortete die 6. Landeskirchenversammlung die Gründung von Muttergemeinden in alt-siebenbürgischen Orten. 1882 wurde eine “pastorale Zuweisung” vorgenommen, offenbar wenig förderlich, denn 1887 mußte der Bischof G.D. Teutsch zugreifen, Kreise organisieren und erneut Zuweisungen zu bestehenden (!) Pfarrämtern vornehmen. Vor 1888 gab es weder einen Diasporapfarrer oder Reiseprediger für diese Evangelischen. Auf die dann ausgeschriebene Stelle mit Sitz in Simeria bewarb sich niemand, so daß Ortspfarrer von Broos und Rumes die Betreuung zusätzlich wahrnehmen mußten. 1890 wurde erstmals ein Reiseprediger für diese Evangelischen angestellt, der sich wohl bewährte, aber 1891 bereits die Hermannstädter Stadtpredigerstelle vorzog. “Da auf die wiederholt erschienen Bewerbungsaufrufe sich niemand gemeldetet hatte”, setzte die Kirchenleitung die Stellenbesetzung bis 1895 aus. Von 1895-1903, 1904-1908 und dann 1909-1947 existierte das Amt (fast) stetig und fähig besetzt. Die wirksamsten Pfarrer bis weit nach 1914 waren allerdings bezeichnenderweise die nicht-sächsischen und deutsch-katholischen Konvertiten E. Bardi und B. Buchalla und der lutherische Ungar G. Adrianyi. Ihrer Arbeit dürfte es zu verdanken sein, daß vom Landeskonsistorium ab 1900/1909 ein “Diaspora-Heim” und 1911 eine 2. Pfarrstelle in Oderhellen etabliert wurde.85 Um 1910 war damit für die evangelisch-sächsische Diaspora endlich viel, aber regional begrenzt geschafft.
Die Diaspora-Politik der Kirchenleitung erscheint mir nämlich andererseits selektiv und nurmehr auf Erhalt des sächsischen ‚Volkstums’ gerichtet. Es ging ihr vorrangig um sächsische ‚Problemkinder’ im Inneren. Sie richtete sich keineswegs unterschiedslos auf alle Evangelisch-Lutherischen oder Deutsch-Evangelischen in Ungarn oder gar die eigenen Abwanderer jenseits der alten Grenzen, geschwiege denn andersethnische Evangelische, die für sie kirchlich hätten von Bedeutung sein können. Für bestimmte Auswanderer interessierte sie sich aber dann wieder doch.
Zunächst beschränkte sich die Aufmerksamkeit der Kirchenleitung auf die schon seit den 1780er Jahren d.h. der Aufhebung der Bürgerrechtsprivilegien auf “Königsboden” durch das Konzivilitätsreskript Joseph II. wahrgenommenen, aber kaum als Aufgabe begriffene Probleme der sächsischen Armen. Das konnten nur aus den Dorfgemeinschaften herausgefallene und dann in nicht-sächsische Gebiete abgewanderte Personen sein. Eigentlich handelte es sich dabei aber nicht um einen seelsorgerisch, sondern politisch motivierten Versuch, die Folgen der Aufhebung der Leibeigenschaft, die für Sachsen auf Adelsboden auch bis 1848/1849 gegolten hatte, zu beheben. Deren Folgen waren ja Verarmung, mangelnde Konkurrenzfähigkeit und Abwanderung in Städte oder andere Regionen. Zum anderen verursachten die Siebenbürgen erreichende Industrialisierung und zunehmende infrastrukturelle Erschließung durch die Regierung kirchlicherseits unerwünschte Wanderungsbewegungen entlang der Eisenbahnen, Wasserwege oder ins Gebirge (Banater Bergland) und nach Alt-Rumänien. Eine aktive oder gar administrativ gesteuerte Betreuung von evangelischer Diaspora außerhalb des aufgelösten Großfürstentums fand aber m.W. nicht statt und wurde anscheinend auch nicht angestrebt. Diese gehörte inzwischen ev. Kirchenverbänden A. bzw. H.B. des Königreich Ungarns an, so z.B. dem Banater Dekanat innerhalb des Montandistriktes der ungarländischen evang.-lutherischen Kirche.
Hier, aber vor allem in Alt-Rumänien, existierten aber schon seit spätestens dem 18. Jahrhundert evangelisch- deutschsprachige Gemeinden, die noch Struktur und Betreuung brauchten. Sie wuchsen seit 1800 durch allgemein deutschsprachige Zuwanderung, aber auch viele Sachsen rasant an Zahl. Doch nur wenige Male unterstützte die Landeskirche aussichtsreiche Gemeindegründungen und auch dann nur von Sachsen: 1864 einmal in R?mnicu-V?lcea, daneben nur inoffiziell bei der Kandidatenwahl für die deutsch-evangelischen Pfarrstellen in Bukarest, von denen eine traditionell siebenbürgisch-sächsisch besetzt wurde. Stattdessen mußte die preußische ev. Kirche deren Betreuung seit dem frühen 19. Jahrhundert übernehmen, die dabei aber auch eigene deutsch-nationale Interessen wahrte.86 Als F. Teutsch allerdings 1906 auf die Beziehung seiner Kirche zu diesen inzwischen sehr respektablen Gemeinden in Alt-Rumänien angesprochen wurde, lehnte er jedes Interesse seiner Kirche an diesen scharf ab: “Er betrachtet die nach seiner Schätzung in Rumänien lebenden 20.000 Evangelischen siebenbürgischen Stammes als Fahnenflüchtige, als Verräter an ihrem Volkstum, das bei einer Gesamtzahl von 200.000 bis 250.000 und bei einer fremden, z.T. feindlichen Umgebung alle seine Söhne zusammenhalten müsse.”87 Obwohl somit hier ca. 20.000 Sachsen und noch mehr Deutsch-Evangelische im direkten Nachbarstaat hätten direkt und weitaus leichter, als von Berlin aus durch eine bestens im Nachbarland organisierte Kirche betreut und so vor kirchlicherr wie ethnischer Entfremdung bewahrt werden können, überließ man sie bis 1918/1920 lieber den Preußen. Warum ? Nur, weil jene Siebenbürgen, das “Land des Segens” aus zumeist wirtschaftlichen Gründen verlassen hatten und man mit dem deutschstämmigen Hohenzollern-König in Bukarest eine administrativ-grenzüberschreitende Lösung nicht hätte finden können ?
Denjenigen Sachsen dagegen, die seit etwa 1870 – u.a. aufgrund der Reblaus-Plage -in die USA ausgewandert waren, eilte die Kirchenleitung freudig hinterher, obwohl es sich dort um auch nicht wesentlich mehr “Volksgenossen” handelte, 1903 fast ebenso 20.000.88 1908 entsandte derselbe Bischof Pfr. H. Wittstock in einer Spezialmission in die USA und instruierte auch später noch den deutsch-sächsischen Pf. L. A. Fritsch zum Dienst in den USA, um deren Heimkehrwilligkeit zu ermutigen, ihnen ins Gewissen zu reden und Kirchgemeindebildungen unter siebenbürgisch-sächsischen Auswanderern anzuregen.89 Freilich blieb hier der Erfolg ganz aus: die US-Sachsen blieben, wo sie waren, pflegten ihre Vereine und ihr Brauchtum und schickten gelegentlich Spenden. Der “Ev. Kirche A.B. in Siebenbürgen” aber traten sie nie bei, im Unterschied zu den “Verräter(n)” u.a. Deutsch-Evangelischen aus Alt-Rumänien.
2. 4. Stichprobe 1929
Mit dem Ende des 1. Wekltkrieges 1918 wurden Teile des Banats, Bessarabiens, die Bukowina und Siebenbürgen zu Altrumänien geschlagen, Groß-Rumänien entstand. Die, die dortigen Evangelischen betreuenden Kirchenverbände konnten sie nicht weiter administrieren: der Ev. Oberkirchenrat A. und H.B. in Wien (Bukowina), die Ev.-Lutherische Kirche in Rußland (Bessarabien), die Ev.-Lutherische bzw. die Ev- Reformierte Kirche in Ungarn (Banat, Cri?ana, Maramures) sowie der Ev. Oberkirchenrat der altpreußischen Union in Berlin (Regat). Keine dieser Regionen hatte seit der Reformation bisher einmal dauerhaft zum selben Staatsgebiet gehört.90 Langfristige Chancen zur Erhaltung des geistlichen Lebens bot nur die “Ev. Kirche A.B. in Siebenbürgen”. Ab 1920 schlossen sich daher der “Synodalverband der deutsch-evangelischen Gemeinden an der untern Donau”, ein Jahr danach die “evang.-luth. Kirchengemeinden Bessarabiens”, “das Czernowitzer Seniorat A.B. der Bukowina” und die im “Banater Dekanat A.B.” vereinigten evangelischen Kirchengemeinden an die bürokratisch voll funktionstüchtige und vom Krieg wenig beeinflußte Kirche an. Zwar dauerte der Anschlußprozess durch die einzeln zustimmenden Gemeinden länger, doch ab 1923 entstand faktisch die Kirche aller Evangelischen A.B. auf dem Gebiet des heutigen Rumäniens. 1927 wurde dieses durch die neue Kirchenordnung offiziell gemacht. Zahlenmäßig bedeutete der Anschluß dieser – mehrheitlich deutschsprachigen – Gemeinden einen Zuwachs von ca. 140.000 Mitgliedern zu den 230.000 in Siebenbürgen.91 Es wurde somit nicht nur politisch-administrativ, sondern auch kirchenpolitisch unabwendbar, diese zu integrieren. Die gerade unter den beiden Bischöfen Teutsch propagierte Gleichstellung von evangelisch und sächsisch wäre nun auf allen Ebenen zu überdenken gewesen, wie dies ja 1932 auch in der Wahl des neuen Bischofs V. Glondys zum Ausdruck kam.92 Andererseits gab es auch Konflikte mit langfristigen Folgen: Das Ungarische ev. Dekanat Kronstadt, das sich 1887 abgetrennt hatte, schien anfangs der sich neu bildenden Evangelischen-lutherischen Gesamtkirche beitreten zu wollen, blieb dann aber mehrheitlich doch separat und konstituierte sich 1921 als eine “Evangelisch-Synodal-Presbyterianische Kirche A.B.” bzw. Ev.-luth.- Superintendentur Arad.93 Hintergründe waren wieder “nationale Spannungen zwischen der Kirchenleitung A.B. und den Pastoren der evangelischen ungarischsprachigen Gemeinden um Kronstadt.”94
Eine diesmal an den 14 Kirchenbezirken orientierte Stichprobe aufgrund des “Statistische(n) Jahrbuch(s) der Evangelischen Landeskirche A.B. in Groß-Rumänien” im Jahr 1929 offenbart, daß in der Zwischenkriegszeit immer noch von siebenbürgisch-sächsischer Mehrheit, jedoch definitiv nicht mehr von Identität von evangelisch A.B. und sächsisch die Rede sein durfte.95 Und auch ethnisch waren trotz eines offenbaren Germanisierungs-Trends relevante Unterschiede geblieben, obwohl die burzenländisch-evangelischen Gemeinden ungarischer Sprache endgültig ausgeschieden waren. 1929 umfaßte die Landeskirche 14
Kirchenbezirke und 1 Diasporapfarramt. Davon lagen 10 Bezirke und das Diasporapfarramt im alten Großfürstentum, 4 Bezirke in allen Himmelsrichtungen dagegen nicht. Hinzugekommen waren zunächst die 15 Gemeinden mit 18.448 Gläubigen im Temeswarer Kirchenbezirk, die überwiegend deutschsprachig, aber weitaus jüngere Koloniegründungen waren und von Donauschwaben verschiedenster Herkunft, Banater Berglanddeutschen, ungarisch-zweisprachigen und slawischstämmigen Gemeindegliedern gebildet wurden. Das donauschwäbische Liebling als einer der Vororte zählte damals 4.151 Gemeindeglieder. Der aufgrund seiner besonderen Bekenntnis- und sozial ganz überwiegend ländlichen Prägung sehr auf Selbständigkeit bedachte Kirchenbezirk Tarutino in Bessarabien zählte 69.056 Gemeindeglieder in 12 Kirchspielen und 125 Gemeinden.96 Damit stelle Tarutino den mit Abstand größten Kirchenbezirk der Landeskirche, der etwa 2-4 kleineren siebenbürgischen Bezirken entsprach.97 Den dritten, völlig neuen Kirchenbezirk Czernowitz stellten die deutsch-evangelischen Siedler der seit 1775 in das österreichische Kronland Bukowina Eingewanderten dar. Hier handelte es sich um 21.283 Gemeindeglieder in 30 Kirchengemeinden, so stark wie etwa die Bezirke Schelk oder Mühlbach. Nicht zuletzt ist der Bukarester Kirchenbezirk zu nennen, der 1929 mit dem dortigen Reisepredigerbezirk 18.509 Gemeindeglieder in 48 organisierten Gemeinden zählte.98 Er war mit seinem primär urbanen und sehr fluktuierenden Gemeinden, zumal in der Hauptstadt, personell deutlich stärker als die Bezirke Schenk, Reps oder Sächsisch-Regen. Aber das Territorium war auch vergleichsweise riesig, schwer zu betreuen und die Gemeinden aus heterogenen Diasporagruppen zusammengesetzt: Reichsdeutsche, siebenbürgische Sachsen – die ehemaligen “Verräter am Volkstum” F. Teutschs -, diverse Rumäniendeutsche, Österreicher, Schweizer, Skandinavier und Briten, zahlreich nicht zuletzt durch die dobrudscha-deutschen Gemeindeglieder, die ganz überwiegend aus Bessarabien eingewandert waren. Hinzu sind zudem 1932 noch die primär slowakischsprachigen 9 Gemeinden des dann begründeten Kirchenbezirks Nadlak mit (1939) 9.362 Gemeindegliedern zu rechnen.99 In den siebenbürgischen Kirchenbezirken war dagegen mit Ausnahme der Kronstädter Csango-Gemeinden im wesentlichen der alte Stand geblieben: Die ungarischsprachigen Gemeinden waren aber deutlich weniger geworden. Noch lebten Halmagen, Sommerburg, Klein-Kopisch und Szakadate nach wie vor innerhalb der ev. Kirche A.B., auch wurden Klausenburg (trotz “Wirren”), Neumarkt/Mieresch oder Oderhellen noch von dieser betreut. Jedoch waren die serbischen und bulgarischen Gemeinden im Bereich Hermannstadt-Mühlbach – wohl mit Ausnahme von Klein-Schergied – erkennbar germanisiert, die Sinecuren aufgehoben worden und Baumgarten, Kobor und Salzburg bereits ausgeschieden. Die drei 1921 noch bei der EKR verbliebenen Gemeinden (Kronstadt-Blumenau, Barcza-Ujfalu, Hosszufalu- Füreszmezö) waren 1929 bereits ausgetreten.
Insgesamt gehörten 1929 zur “ev. Landeskirche A.B. Groß-Rumänien” inklusive des Bezirks Nadlak nur noch 13 offiziell nicht-deutschsprachige Kirchengemeinden ev. A.B., die ungarisch- oder slowakischsprachige Mitglieder hatten. Von den 365.530 Evangelischen A.B. in Rumänien in 1929 waren aber mindestens 166.343 oder 45,5 % zwar ethnisch deutscher, aber keineswegs siebenbürgisch-sächsischer Abstammung.100 Auch dürfte vor allem in den Altreichs-Stadtgemeinden der nicht-sächsische Anteil als erheblich zu veranschlagen sein. Hierunter sind zudem noch die ungarndeutschen Zuwanderer in die siebenbürgische Diaspora um 1900 z.B. nach Batiz, Benzenz und Weißkirch bei Schäßburg zu rechnen, ebenso Flüchtlinge aus dem kommunistisch gewordenen Südrußland oder anderen auslandsdeutschen Kolonien. Zusammen mit den ca. 2.900 nicht-deutschsprachigen Gemeindegliedern der südsiebenbürgischen Dörfer und jenen ca. 9.000 slowakischsprachigen Evangelischen um Nadlak waren immerhin mindestens noch 11.900 d.h. über 3 % aller Gemeindeglieder nicht-deutscher Ethnie und Sprache. Damit waren 1929 trotz des Abzugs der lutherischen Ungarn weniger denn jemals zuvor alle Evangelische A.B. eingeborene Sachsen aus den Dörfern und Städten des Königsbodens.
Parallel zu Säkularisierung, Erweiterung der Infrastrukturen und der rasant ansteigenden Industrialisierung muß gerade im urbanen Umfeld mit Verlust an sächsisch-stämmigen Gemeindegliedern durch Binnenmigration, zunehmende Mischehen in rumänisch-orthodoxe Familien, ausdrückliche Unkirchlichkeit unter den deutsch-völkisch Begeisterten und den Rückwirkungen der rasch steigenden Wirkungen ethnisch- politischer Romanisierung gerechnet werden. Dies sind genügend Hinderungsgründe, auch für jene Zeit auf den ‚Mythos’ hereinzufallen, daß immer und jedenfalls früher alle Sachsen zur evangelischen Kirche A.B. gehört hätten. Als der NS auch in Rumänien bzw. bei den Rumäniendeutschen zur Macht kam, wurde bald klar, daß viele jener Sachsen die ev. Kirche glaubensmäßig längst hinter sich gelassen hatten und auf dem Wege zum Neu-Heidentum waren. Aus der Konsequenz dieser offenbar gewollten und gesteuerten Germanisierung-Saxonisierung der evangelischen Kirche A.B. verließen bis nach 1945/1949 endgültig alle ungarisch- und slowakischsprachigen Gemeinden jene Kirche und gehören heute überwiegend zu der über 32.000 Gemeindeglieder starken evangelisch-lutherischen Kirche ungarischer Amtssprache. Sie bietet dennoch seit Jahrzehnten nicht nur slowakisch-, sondern auch deutschsprachige Gemeindegottesdienste an.101
2.5. Ergebnis
Fasse ich zusammen, wird deutlich:
– Der territoriale Kern dieser Kirche lag über sehr lange Zeit in Alt-Siebenbürgen, aber dennoch keineswegs allein. Schon im 19. Jahrhundert war die Frage nach einer Vereinigung mit den Ungarisch-Lutherischen Thema vieler Diskussionen. Aber erst das 20. Jahrhundert brachte – z.T. gegen den Willen der Meinungsführer ! – maßgebliche Gebietserweiterungen. Sie waren aber offenbar zu kurzfristig und vor allem viel zu verschieden von der sächsischen Tradition, um tiefere Spuren im heutigen Selbstbild zu hinterlassen.
– Der Kern der Gemeindeglieder war seit der Reformation einerseits eindeutig siebenbürgisch-sächsischer Qualität. Vorrangig waren das die nicht allzu großen, immer von Krankheit oder Kriegsfolgen bedrohten, aber langfristig stabilen Dorfgemeinden des Königsbodens. In der Reformationszeit war freilich die Zuordnung von Sprachgruppe/Ethnie und Konfession noch sehr wandelbar. Andererseits umfaßte man programmatisch und herkunftsbedingt schon seit 1547 alle “Deutschen in Sybembürgen”.
– Die Kerngruppe wuchs in Siebenbürgen seit den Wanderungsbewegungen des 18. Jahrhundert zunehmend durch nicht-sächsische Deutsche bzw. Deutsch-Österreicher. Doch waren seit der Reformation immer auch Nicht-Deutschsprachige in beachtlicher Zahl Gemeindeglieder und wurden entsprechend betreut. Konfessionelle Differenzen zur Ev. Kirche H.B. waren nicht zwingend für Kirchenmitgliedschaft und führten gelegentlich zu Abwanderungen, wenn keine Betreuung seitens der A.B. Kirche angeboten wurde.102
– Lediglich in der Periode zwischen 1888 und 1918 bewirkte u.a. die Magyarisierungspolitik von außen und die dagegen das Volkstum zum höchsten Wert erklärende Strategie der Kirchenleitungen von innen einen Verdrängungsprozeß. Er glich siebenbürgisch-sächsisch auch statistisch und sprachlich den “evangelischen Gemeinden A.B. in den siebenbürgischen Landesteilen Ungarns” fast, wenngleich auch dann nicht völlig, an.103 Dies war aber zugleich die Hochphase des neudeutschen Nationalismus evangelischer Prägung im Deutschen Reich und Österreich-Ungarn sowie der Magyarisierungsängste in Siebenbürgen. Geistlich-konfessionelle Fragen spielten m.W. kaum eine Rolle.
– Nach 1918 wurde diese Entwicklung einerseits durch eine allgemeine Germanisierung indirekt befördert, da in Masse weitere nicht-sächsische Deutsche zur Kirche kamen. Die Sachsen stellten die stärkste und bestorganisierte auslandsdeutsche Einzelgruppe dar, ìhre Kirche war die einzige führungsfähige Kirchenverwaltung. Seither wurden ideologisch gewollte Identitäten weiter behauptet, reale Abweichungen aber solange ignoriert, bis sie ins Schema paßten d.h. wie die Serben bzw. Bulgaren germanisiert waren. Andererseits wurden, wenigstens zeitweise, noch immer ungarischsprachige und Roma-Zugänge beibehalten bzw. slowakischsprachige sogar neu aufgenommen. 1922 zählte F. Teutsch mindestens 1.000 Roma, “vor allem in den Bistritzer Gemeinden, die dort vielfach sächsisch verstehen. Man müßte sich ihrer mehr annehmen.”104
– Diese Randgruppen verließen aber nach 1945 bis auf die Ausnahme der Gemeinde Weilau die durch “das Gefühl des Herrenvolkes” und den NS kompromittierte Kirche, um sich alternative geistliche Heimaten zu suchen.105 Ebenso verschwanden durch die Kriegsfolgen und 1968 endgültig auch aus der Kirchenstruktur die starken evangelischen Gemeinden vom Rand (Dobrudschaer, Bessarabier, Banater, Bukowiner und Altreichs-Evangelische). Sogar die nordsiebenbürgischen Gemeinden wurden dadurch marginalisiert. Insgesamt scheint mir dadurch die Germanisierung unter südsiebenbürgisch-sächischem Vorrang paradoxerweise gerade im Sozialismus auf die Spitze getrieben worden zu sein. Historisch angenehme ‚Mythen’, massiv gestützt von dem doch eigentlich massiv entkirchlichenden Erlebnis des NS, prägten das den vom Sozialismus geprägten Generationen bis heute ein. Idealbild wurde der hochkulturell deutsch geprägte, alltagskulturell (süd-) siebenbürgische empfindende Sachse (Mann) vom Königsboden.
Meine Rückfrage in die Geschichte zeigt, daß die Behauptung sächsisch ist gleich evangelisch (A.B.) für einige Perioden teilweise oder generell nicht stimmt. Sie legt zudem nahe, daß längere Zeit siebenbürgisch-sächsisch vorsätzlich und mit Gründen für evangelisch A.B. ausgegeben wurde, während andersethnische Evangelisch- Lutherische und auch evangelische Deutsche ignoriert oder marginalisiert wurden. Deren Reaktion war langfristige Abwendung von der EKR und Orientierung an den Angeboten alternativer Kirchenorganisationen bzw. seit den letzten Jahrzehnten des Kommunismus – wie auch bei Sachsen ! – von Freikirchen und Sekten. Die unzutreffende Gleichsetzung oder mindestens das Nicht-Wissen über die begrenzte, aber doch historisch nachweisbare Mehrsprachigkeit und Multiethnizität der Ev. Kirche A.B. schon innerhalb Siebenbürgens, erst recht Rumäniens nach 1918 förderte ein ideologisch beeinflußtes, teilweise naives, teilweise klar unzutreffendes Selbstbild.
3. Elite mit deutscher Kulturwurzel: Zu Identität, Sprache und Geschichte der Siebenbürger Sachsen
Nach diesem Durchgang möchte ich, selbst aus dieser Gruppe stammend, nunmehr genauer, aber eher systematisch unter Anlehnung an soziologisch-anthropologische Forschungen nachfragen, wie die sächsische Lesart der Geschichte so dominant, elitär und ‚völkisch’ wurde.
3. 1. Kulturelle Identität und identitätsstiftene Mythen der Geschichte
Die wohl einfachste Definition für Identität ist folgende: “Identität ist das Gesamt der Antworten auf die Frage: Wer bin ich ? Wer sind wir ?”106 Dagegen versteht man “unter kultureller Identität (…) das Zugehörigkeitsgefühl eines Individuums oder einer sozialen Gruppe zu einem bestimmten kulturellen Kollektiv. (…) Identität stiftend ist dabei die Vorstellung, sich von anderen Individuen oder Gruppen kulturell zu unterscheiden, das heißt in einer bestimmten Anzahl gesellschaftlich oder geschichtlich erworbener Aspekte wie Sprache, Religion, Nation, Wertvorstellungen, Sitten und Gebräuchen oder in sonstigen Aspekten der Lebenswelt. (…) Gegenüber dem ‚Anderen’ oder dem ‚Fremden’, das oft erst im Prozess der Bildung von Identität als solches definiert wird (‚Othering’), kann sich Nichtwahrnehmung, Verunsicherung, Abneigung oder gar Hass entwickeln.” 107
Ethnizität ist sowohl “ein Ausdruck des Selbstverständnisses von Menschen als auch ein Medium der Übermittlung dieses Selbstverständnisses an andere”.108 Es gibt zwei Antwort-Typen auf die Frage “Wer bist du ?”: den diachronen (historischen) und den synchronen Typ.109 Während die erste Antwort sich mit der Klärung der Frage nach dem ‚woher komme ich’, d.h. nach den Ahnen und dem von Generation zu Generation weitergegebenen Erbe beschäftigt, geht es bei der zweiten Fragestellung um das Verhältnis zu Anderen. Dieses Verhältnis beinhaltet die Beziehungen zu den Anderen bzw. die genaue Abgrenzung von den anderen Menschengruppen.110
Hängt das beherrschende Selbstbild der Kirche mit der (ethnischen) Gruppe der Siebenbürger Sachsen zusammen, möchte ich der Frage nach der Identität dieser Bezugsgröße im folgenden nachgehen. Seit der Einwanderung der Kolonistengruppen im 12. Jahrhundert war die alleinige Überlebungsstrategie zur Selbstbehauptung in einem fremden Land, die Bedingungen, unter denen sie diesen Schritt getan hatten, d.h. die von der ungarischen Krone zugesicherten Rechte und Privilegien, unter jeweils neuen Bedingungen immer wieder neu bestätigt und zugesichert zu bekommen. Es war wichtig, dieses (ständische) Anderssein zu bewahren, es war die Überlebenschance im fremden Umfeld. Zur Distanzierung vom neuen Umfeld gehörte deshalb zwangsläufig dazu, das sichtbare und einigende Zeichen der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe der Privilegierten, das ihre Andersartigkeit ausmachte, eben die unverwechselbaren Elemente ihrer Herkunft zu bewahren und zu erhalten. Deshalb ist allgemein die Bewahrung und Erhaltung des “Deutschtums” im Laufe 800jähriger siebenbürgisch-sächsischer Geschichte ein wichtiges Wesensmerkmal ihrer Identität geworden.
Daher wird auch die Frage ‚Wer sind wir Siebenbürger Sachsen ?’ von ihnen selbst zu allen Zeiten übereinstimmend beantwortet. Sie seien die Nachkommen deutscher, römisch-katholischer Einwanderer aus dem Rhein-Moselgebiet, die vom König Geysa II. in das Land jenseits der Wälder zum Schutz der Grenze als hospites gerufen und als Gegenleistung mit Privilegien ausgestattet wurden. Der Name Sachsen dagegen sei eine Fremdbezeichnung der königlichen Kanzlei, sie nennen sich selbst teilweise ursprünglich Deutsche.111 Dieses beherrschende Selbstbild wurde zwar zeitweilig von der “Goten-Geten-Daker-Sachsen-Abstammungsthese”, deren prominente Vertreter Albert Huet, aber auch Samuel von Brukenthal waren, abgelöst, blieb aber das die Geschichte beherrschende.112 Das Fremdsein und Fremdbleibenwollen, die Abschottung von den Andern, war und blieb das Instrument, um die eigene Identität und soziale Stellung in einem multiethnischen Umfeld zu bewahren.
Die Bedeutung der Fremdbezeichnung saxones machte allerdings eine Wandlung mit. War es ursprünglich ein Begriff aus der Rechtssprache, umfaßte er erst ab der Mitte des 19. Jahrhunderts die gesamte ethnische Menschengruppe, deren Charakteristikum die gemeinsame Sprache und Kultur war und wurde von der breiten Masse der Sachsen auch so gebraucht. Literarisch vollzog sich diese Wandlung durch Bischof G. D. Teutschs “Geschichte der Siebenbürger Sachsen für das sächsische Volk”.113
Wichtig für das Selbstbild der Siebenbürger Sachsen ist bis heute der aus der romantischen Vorstellungswelt des 19. Jahrhunderts stammende Mythos der sozialen Gleichheit, des daß keiner Herr und keiner Knecht, daß sie schon immer eine “Nation” von freien Bauern und Bürgern gewesen seien. Zwar waren die Siebenbürger Sachsen überwiegend Freie, aber außerhalb des Königsbodens waren sie Untertanen ungarischer Adliger !114 Diese Sachsen außerhalb des Königsbodens waren in rechtlicher Hinsicht zwar eben keine Siebenbürger Sachsen, wohl aber seit der Reformation in kultureller und religiöser Hinsicht ihnen zugerechnet. Auch rückten in der Frühen Neuzeit einige Sachsen in den Adelsstand auf. Aber Adlige waren sie in ihrem Selbstverständnis nach allein in ihrem Verhältnis nach außen, zum König, nicht aber im innersächsischen Verständnis.115 Auch die Mitglieder der sächsischen Nationsunversität, der politischen Führungsschicht und Vertreter der freien Sachsen auf Königsboden waren in ihrem eigenen Bewußtsein nur “Erste unter Gleichen”.116 Die Betonung der sozialen Gleichheit untereinander, obwohl sie nach außen hin unterschiedlichen Ständen und sozialen Schichten angehörten, wurde bewußt in Abgrenzung zu den anderen ethnischen Gruppen vollzogen mit dem Ziel der Erhaltung ihrer ethnischen Eigenheiten und in Abgrenzung zu den Nicht- bzw. Andersprivilegierten.
Zur siebenbürgisch-sächsischen Identität gehört ebenso, daß sie sich im Gegensatz zur einheimischen Bevölkerung als privilegierte Kolonisten betrachten, die sich hochkulturell an ihrem Ursprungsland – dem im Hochmittelalter mächtigsten Staat Europas – orientierten. Dieses Mutterland hatten sie freiwillig verlassen und sich im Vaterland auf eine Gleichung eingelassen, die sich als identitätsbewahrend erwies: Loyalität gegen (persönliche und kollektive) Freiheit.117 Um diese Freiheiten zu behalten, waren sie bereit, mit anderen ethnischen Gruppen (Szeklern) bzw. den verschiedenen Ständen der ethnischen Gruppen (ungarischer Adel) Verteidigungsbündnisse gegen äußere Bedrohungen mit dem gleichen Ziel der Privilegiensicherung und der Bewahrung ihrer politischen Unabhängigkeit und Ethnizität zu schließen.118 “Das kollektive Selbstbild der Siebenbürger Sachsen, das die Vorstellung eines tüchtigen Grenzvolkes von freien und loyalen Kolonisten (…) enthält, stellt gewissermaßen ‚ihren unerschütterlichen Besitz’ (…) dar.”119 Die Anschlußerklärung an Rumänien von 1919 war dann das Ende der “siebenhundertjährigen Loyalität gegenüber der ungarischen Krone”.120
Trotz der bewußten kulturellen und sprachlichen Abgrenzung bei gleichzeitiger kultureller Orientierung am Mutterland, haben sie über die Jahrhunderte hinweg mit den anderen ethnischen Gruppen, mit denen sie zusammenlebten, nicht allein auf politischer, sondern auch auf ökonomischer und gesellschaftlicher Ebene verkehrt. Zwar wurde der Kontakt zum Mutterland nicht zu allen Zeiten gleich intensiv gepflegt, aber lose blieb der geistige und kulturelle Austausch bestehen. In der Reformationszeit und vor allem ab Mitte des 19. Jahrhunderts war die Blickrichtung gezielt auf das (kultur)protestantische Deutschland und später nationalsozialistische Deutschland ausgerichtet. Während das Vaterland im Laufe der Jahrhunderte wechselte, blieb Deutschland – trotz seiner eigenen massiven Wandlungen – ideel das Ursprungsland, das Mutterland. Alt-Siebenbürgen blieb stets die Heimat. Diese Doppelloyalität wurde spätestens in nationalsozialistischen Zeit zum Problem.
Die nationalsozialistische Blut- und Boden-Ideologie bestätigte und bekräftigte das deutsche Element in der Identität der Siebenbürger Sachsen, befanden sie sich doch seit dem 12. Jahrhundert größtenteils auf eigenem Boden. Zu einem Zeitpunkt, als die Sachsen an Land verloren, wurde ihnen die ‚Lebensraumideologie’ der Nationalsozialisten für die Bewahrung der Identität wichtig. Die nationalsozialistische Forderung der ‚Rassenreinheit’, der ‚Reinheit’ von Sprache und Bräuchen, waren für die Siebenbürger Sachsen seit der Reformation ebenfalls Identitätssmerkmale gewesen.
Vor dem 1. Weltkrieg machten sich die Sachsen im Zuge der zeitgenössischen Ideologie des ‚Pangermanismus’ das deutsch-völkische Element ihrer Identität als Überlebungsstrategie zunutze. Unter dem Schutzschild ihrer Zugehörigkeit zum weltweiten Alldeutschtum konnten sie ihre eigene sächsische Kultur verteidigen. Durch Gründung von Volkstumsvereinen zur Bewahrung von Sprache, Brauchtum und Sitte wurden das sächsische Volksleben und “Volkstum” bewußt gestärkt.
1918 mußte durch die Änderung der Staatsangehörigkeit die kollektive und individuelle politische Identität neu definiert werden, d.h. sie wurde aber vom neuen rumänischen Staat vorgegeben. Die Loyalitätsfrage stellte sich für die Sachsen neu, gerade in der NS-Zeit, wo sie sich im Spannungsfeld von Vater- und Mutterland befanden. Gerade die Nazis machten sich den Einsatz für das ihrerseits klar rassebiologisch definierte “Volkstum” zunutze, schätzten dessen Pflege bei den Sachsen, die als ‚reiner’ als bei den durch Industrialisierung und rassisch-ethnische Vermischung gefährdeten Deutschen im Reich stilisiert wurden. Der NS-Propagandasatz “Dein Volk ist alles, Du bist nichts” war für die Sachsen in doppelter Weise auslegbar : als sächsisches Volk, das sich auch als Teil der großen deutschen grenzüberschreitender Gemeinschaft identifizierte.121
War es bis 1934 möglich gewesen, über die Jahrhunderte hinweg dem Vaterland treu zu bleiben, ohne die Anbindung an das Mutterland aufzugeben, so waren die mehrfachen Loyalitätsbindungen unhaltbar geworden.
Allen Aspekten des Lebens in Rumänien standen die Sachsen bis 1989 mehr oder weniger kritisch gegenüber. Die Verantwortung für alles Negative wurde zusehends nur bei den Rumänen gesucht, ja “diese Haltung ist in den Prozeß der Bewahrung ihrer ethnischen Identität eingegangen.”122 Die Sachsen machten die Rumänen für den Verlust ihres Bodens nach 1945 verantwortlich und für die Nachteile, die sie ab Kriegsende zu tragen hatten, etwa die Deportation zur Zwangsarbeit in die Sowjetunion. Ihrerseits wurden sie von den Rumänen als ‚Hitleristen’ pauschal denunziert. Der nationale Kampf von beiden Seiten verdrängte das bisherige Modell der friedlichen Koexistenz.
Eine Folge des Krieges war die Trennung der Familien. Das Problem, das dabei entstand war: ‚Deutsch-Sein’ und bleiben und ‚in Rumänien Sein’. Die Deportation 1945 hat die Frage nach der Nationalität verschärft, die Siebenbürger Sachsen wurden wie alle Rumäniendeutschen vom nationalkommunistischen Staat zu den mitwohnenden Nationalitäten gerechnet. Sie wurden nach Ende des Krieges als deutsche Volkszugehörige in Rumänien von der kommunistischen Propaganda mit Kriegsverbrechern und Ausbeutern gleichgesetzt, aber nicht – so wie in Polen, der Tschechoslowakei oder Ungarn – vertrieben. Sie hatten als ethnische Gruppe das Image eines inneren Feindes erhalten und mußten es längere Zeit tragen.
In Rumänien bis 1989 waren die Familie, die Kirchgemeinde, die Nachbarschaft die entscheidenden Bereiche, in denen Ethnizität als Unterscheidungsmerkmal entfaltet werden konnte.123 Gerade die Institutionen der Nachbarschaften, der Schwestern- und Bruderschaften machten es möglich, das Zusammengehörigkeitsgefühl zu stärken und in Zeiten wirtschaftlicher Krisen das Überleben der sächsischen Dorfgemeinschaften zu sichern. Das durch Ordnungen und Strafregister geregelte Gemeinschaftsleben, dem jedes Mitglied der Gemeinschaft angehörte und von der es Schutz und praktische Hilfe erfuhr, trug alle, die sich dieser Ordnung fügten. Freilich konnten auch die Nachbarschaften die Migration in die Städte nicht verhindern. In den Städten sind durch ihre Erwerbtätigkeit in und Beteiligung an der sozialistischen Gesellschaft daher frühere offenkundige Unterscheidungsmerkmale (z.B. Kleidung) zwischen Sachsen und Rumänen verringert worden. Trotzdem widersetzten sie sich mit Erfolg der durch den Kommunismus angestrebten Gleichschaltung und Nivellierung, da sie seit der Einwanderung “mehr als nur Gleiche unter Gleichen” waren. Dadurch bedeuteten Gleichheit und Gleichberechtigung, die Ideale und Zielvorstellungen des Kommunismus, für sie einen Rückschritt.124
Der Begriff der Heimat ist bis heute ein “Grundpfeiler der ethnischen Identität der Sachsen” geblieben.125 Der Appell an ihre Heimatverbundenheit war das wirksamste Staatsinstrument, um sie zum ‚im Land bleiben’ zu motivieren. Der Appell, die eigene Identität (Sprache und Kultur) nun dort weiterzuleben und zu bewahren, wo es am besten möglich schien, war neben Gründen der Familienzusammenführung, das Instrument, aber auch das Mittel, um das Auswandern vor sich selbst und vor Anderen zu rechtfertigen. Durch den Kontakt mit den Verwandten aus dem Westen entstand nichtdestotrotz in Rumänien selbst eine siebenbürgisch-sächsisch-westdeutsche Alltags-Mischkultur, die neben den traditionellen Sitten z.B. auch modernes westdeutsches Liedergut (Schlager) pflegte, gerade in den Reihen der nach dem Westen hin orientierten Jugendlichen. Sie leben zwischen Ost und West zwar im Osten, aber in Orientierung an der westdeutschen Gegenwartskultur. Vor der Revolution fühlten sie sich unfrei, allein die geistige Verbindung zu Westdeutschland befreite vor der Gefangenheit und Beschränktheit im Kommunismus. Mit solch einem Selbstbild im Gepäck konnte die Integration der in die BRD Ausgewanderten problemlos vonstatten gehen, ließ sich doch damit die Orientierung nach Westen, aber auch die ansehnliche Kulturtätigkeit sowie die angebliche Rolle der Siebenbürger Sachsen als “Verteidiger des Abendlandes” gut rechtfertigen.126
3.2. Sprache als Identitätsmerkmal
Sprache war – und ist – “einer der wichtigsten Mechanismen zur Aufrechterhaltung der Grenzen zwischen den verschiedenen ethnischen Gruppen in Siebenbürgen” – und wohl nicht nur dort.127 Die Umgangssprache der auf den Dörfern lebenden Siebenbürger Sachsen war noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts ihre siebenbürgisch-sächsische Mundart. Als angeblich westdeutsche Sprachform verstand sie noch J. Honterus. Demgegenüber wurde ab dem 16. Jahrhundert der siebenbürgisch-sächsische Dialekt als “eigenständiges, dakisches Deutsch” in Diskrepanz zu den humanistischen Ideen verstanden.128 Die heute als Dialekt geltende damalige Umgangssprache wurde erst dann als sächsisch (saksesch) definiert, als sie im Zuge der deutsch- nationalen Umorientierung im späten 19. Jahrhundert, als erstmals ein deutscher Nationalstaat entstand, nicht mehr “deutsch” genug klang. Bis dahin lautete die Selbstbezeichnung ‚detsch’.129 In der Schule wurde seit der Reformation darum (chursächsisches) Hochdeutsch unterrichtet, das später als moserisch (mueserisch), als die Sprache der (österreichischen) Soldaten in Abgrenzung von ‚saksesch’ bezeichnet wurde. Im Zuge der Reformation und durch die Verbreitung der Bücher durch den Buchdruck, gelangten immer mehr deutsche Bücher in Privatbesitz. Somit wurde hochdeutsch gelesen und geschrieben, aber erst seit Mitte des 19. Jahrhunderts von den sächsischen Bürgern gesprochen. Gleichwohl blieb im Mittelalter und in der Renaissance die Amtssprache Latein, das im 16./17. Jahrhundert dann schrittweise von der deutschen Hochsprache abgelöst wurde. Die Alltagssprache, die Sprache in der Familie, auf dem Schulhof, aber auch die Predigtsprache blieb während dieser Wandlungen stets die siebenbürgisch-sächsische Mundart. Mundart und Hochsprache blieben dabei stets getrennt.130 Die erhaltenen Predigten des Kleinpolder Pfarrers Damasus Dürr sind in diesem Sinne vielleicht in Mundart gehalten und deutsch aufgeschrieben worden.131 Die sprachliche Kommunikation zwischen den Bauern und den Pfarrern geschah ebenfalls in der Mundart, sofern der Pfarrer aus sächsischer Umgebung stammte.
Als Bürger des ungarischen Staates lernten die Siebenbürger Sachsen neben der eigenen Sprache auch die Verwaltungssprache, die auch in den konfessionellen deutschen Schulen unterrichtet wurde. Die Führungsschicht der Sachsen hatte das Ungarische natürlich schon in der Zeit vor dem österreichischungarischen Ausgleich beherrscht. Ab 1918 wurde im rumänischen Staat statt des Ungarischen in allen Schulen als Pflichtfach Rumänisch eingeführt, war es doch selbstverständlich, daß alle Bürger einer Landes ihre Staatssprache und dazu die Sprache der Mehrheitsbevölkerung beherrschen mußten.
Rumänisch wurde seither zur Verwaltungssprache, zur Sprache des öffentlichen Lebens und zur Sprache am Arbeitsplatz. Deutsch blieb auf die Familien- und Schulebene sowie den Kulturbetrieb und die Kirche beschränkt.132 Es war die Mehrsprachigkeit, die Ende des 19. Jahrhunderts, als sich die Sachsen zwischen den um Macht konkurrierenden nationalen Kräften der Ungarn und Rumänen wiederfanden, zur Verteidigungswaffe wurde, die alle Altersgruppen der Sachsen beherrschte.133 Sprache, insbesondere die Bedeutungsvielfalt der sächsischen Dialektwörter, war auch ein Mittel, um zu zeigen, wer man war und ist.134 War bis zur Reformation in der mittelalterlichen “Ecclesia Theutonicorum Ultrasilvanorum”generell Latein die Amts- und Verkündigungssprache, kam mit Einführung der Reformation auch in Siebenbürgen und jenseits der Karpathen die lutherische Bibelübersetzung in Gebrauch. Der erste offizielle evangelische Gottesdienst in einer siebenbürgischen Kirche wurde wohl 1542 in Kronstadt gehalten. Gepredigt wurde in der Muttersprache, mindestens in den Dörfern in siebenbürgisch-sächsischer Mundart.135 Als dagegen in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts Einwanderer aus Kärnten und Oberösterreich u.a. in Kronstadt angesiedelt wurden, mußte für sie ein eigener Prediger angestellt werden, “da sonst nur sächsisch gepredigt wurde.”136 Damit begann hier bereits die Einführung der hochdeutschen Verkündigungssprache. Erst 1848 wurde auf Anordnung des damaligen Bischofs Paul Binder in allen Gemeinden abwechselnd sächsisch und hochdeutsch gepredigt, um “den engern Anschluß an das deutsche Geistesleben zu sichern”.137 Hochdeutsch verdrängte somit die Predigt in sächsischer Mundart und blieb seither die Gottesdienstsprache in den überwiegend oder rein ethnisch deutschsprachigen Gemeinden – im Unterschied zu den Gemeinden der lutherischen Ungarn, “Serben” oder Slowaken.
Die gegenwärtige Amtssprache der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien ist laut der in deutscher Sprache verfaßten und erst zu nachträglicher staatlichen Genehmigung ins Rumänische übersetzten Kirchenordnung von 1997 deutsch.138 Dieses entspricht der gesetzlichen Grundlage, laut der die anerkannten Glaubensgemeinschaften ihre innere Tätigkeit in der von ihnen gewählten Sprache ausüben dürfen, in ihren Beziehungen zum Staat jedoch die Staatssprache verwenden sollen.139 Alle Sitzungen der kirchlichen Gremien werden in deutscher Sprache abgehalten und protokolliert. Ebenso findet der interne Schriftverkehr – dem Vernehmen nach überwiegend – in deutscher Sprache statt. Auch die internen Akten (Tauf-, Konfirmations-, Sterbematrikel u.a.) werden in deutsch verfaßt. Laut Gesetz wird dagegen heute die Buchhaltung auf rumänisch geführt und wer den Schlüssel zu einer abgelegenen Kirchenburg sucht, sollte mindestens ein paar Brocken rumänisch sprechen.
Die Gottesdienstsprache der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien ist in der Kirchenordnung nicht festgelegt. Als Folge der Zunahme der sprachverschiedenen Ehen zählen zu den Gemeindegliedern der Evangelischen Kirche A.B immer mehr nicht deutsch- bzw. nichtsächsischsprachige Gläubige. Mit dieser Lage gehen die einzelnen Gemeinden unterschiedlich um. Die punktuelle Verwendung der rumänischen Sprache in den evangelischen Gottesdiensten begann Mitte des 20. Jahrhunderts in Nordsiebenbürgen, in den westlichen Industriegebieten und setzte sich in den 1980er Jahren bei Kasualien in fast allen Gemeinden der Landeskirche fort.140 Heute wird im Allgemeinen bei allen Gemeindeveranstaltungen mehr (bei Kasualien) oder weniger (Hauptgottesdienste, Andachten) auf nicht-deutschsprachige Gemeindeglieder sprachlich Rücksicht genommen.141 Es gibt diesbezüglich regionale Unterschiede. Es gibt Gemeinden, die regelmäßig Gottesdienste in rumänischer Sprache anbieten, punktuell auch Gottesdienste in sächsischem Dialekt.142 Die Notwendigkeit und Selbstverständlichkeit, daß die Evangeliumsverkündigung auch nicht-deutschsprachige Gemeindeglieder erreichen muß, veranlaßte das Landeskonsistorium, bereits 1992 ein Gesangbuch (eine Auswahl von Chorälen) in rumänischer Sprache herauszugeben. Dem folgte 2000 ein zweisprachiges Lieberbüchlein für Advent und Weihnachten. Schließlich erschien 2007 ein erweitertes zweisprachiges deutsch – rumänisches Gesangbuch.143
Die hochdeutsche Sprache und Kultur gilt auch heute als ein wichtiges Identifikationsmerkmal – auch für nichtdeutsche Gemeindeglieder. Dadurch wird die Verwendung der rumänischen Sprache als Gottesdienstsprache auch von Nichtmuttersprachlern und selbst von Gemeindegliedern, die kein Deutsch sprechen, z.T. mit Befremden wahrgenommen, weil man zur deutschen Kirche gekommen ist.
3.3. Kirche als Verteidigerin des “Volkstums”
Für die Bewahrung der deutschen Sprache und Kultur war der Erhalt der Autonomie der ev. Kirche A.B. und ihrer Schulen ausschlaggebend. Bereits in seiner Darstellung des 18. Jahrhunderts, als in der Abwehr der Gegenreformation die politische Vertretung der Sachsen die Führung noch innehatte, betonte F. Teutsch, daß dadurch, “Volk und Kirche eins wurde”, denn in beiden seien “göttliche Kräfte am Werk”.144 “Wer aus der Kirche austrat, ging auch dem Volk verloren.”145
Die Kirche übernahm ihrerseits im Gegenzug nach der vom ungarischen Staat veranlaßten Auflösung der Nationsuniversität ab 1867 bzw. 1876 nunmehr auch die Verteidigung der religiösen, politischen und ethnischen Selbstbehauptungsinteressen der sächsischen Minderheit. Diese Aufgabe übernahm sie verstärkt in der Zeit des kommunistischen Regimes. Daraus ergaben sich vielfältige Differenzierungsprobleme für die Selbstbestimmung und theologischen Fundamente der Kirche. In diesem Sinne definiert Friedrich Teutsch für das 19. Jahrhundert die Rolle der Kirche: “Zu den Kulturgütern aber, die das sächsische Volk trotz aller äußeren Zerrissenheit zu einem Ganzen vereinigten, gehörte in erster Reihe die evangelische Kirche. Und das um so mehr, weil sie sämtliche andre Kulturgüter in sich schloß, die Sprache, die Schule, die Lebensordnung, bald auch die Fürsorge für die Bedingungen des äußern Lebens, die sonst ihrem Kreis entrückt waren. Sie war immer eine Hüterin des nationalen Lebens gewesen, jetzt wo dessen politische Formen zerbrochen waren, mußte sie es bewußter werden, denn das nationale Leben rettete sich in ihre Hallen.”146
Vor allem bei Jubiläums- und historisch-politischen Feierlichkeiten vermischten sich daher ethnische, brauchtumspflegende und kirchliche Ziele.147 Dieses setzte sich in weiterem Sinne auch bis in die Gegenwart fort.148 Ein wichtiger Faktor zur Konsolidierung dieses ‚Völkchens’ und zur Bewahrung ihrer Autonomie war die Durchführung der Reformation sowohl unter den freien als auch unter den leibeigenen Sachsen. So hielten sie als Deutsche in einem “Vaterland mitten unter den Feinden” zusammen.149 Die Bedeutung des Reformators Honterus für den Erhalt des Volkes wurde im nachhinein so geschildert : Er ” (…) hat durch die Schaffung einer evangelisch-sächsischen Kirche nicht nur das stärkste Band um den Volksstamm geschlungen (…)”, er hat “durch die evangelische Kirche, die ihm hier ihr Dasein verdankt, auch den Bestand der Sachsen als Volk verbürgt.”150
Die von Kronstädter Laien kurzzeitig ins Auge gefaßte Reformierung der griechisch-orthodoxen Rumänen hatte wegen der sprachlichen und nationalen Verschiedenheiten, aber auch aufgrund des “Herrengefühl(s) der Sachsen, denen wenig daran lag, diese minderberechtigten Leute am Ende in der Kirche als gleichberechtigte neben sich zu haben” keine Aussicht auf Erfolg.151 Träger und Bewahrer sächsisch-deutscher Denk- und Lebensart waren die Pfarrer und Lehrer, gerade in den Zeiten der Magyarisierungsbestrebungen. Die lutherische Kirche definierte “die Sachsen als eine Gruppe, in der erstens die Verpflichtung zur Solidarität innerhalb der Gruppe und zweitens die Verpflichtung zu Harmonie und Toleranz im Umgang mit gruppenfremden Personen bestand. Als Volkskirche, d.h. als eine Kirche des Volkes und für das Volk, stellte sie die grundlegenden Regeln und Grundsätze für die Gestaltung der kollektiven Existenz der Sachsen im multiethnischen Umfeld Siebenbürgens zur Verfügung “152
Die Verstaatlichung der konfessionellen Schulen 1948 wurde als einschneidender Eingriff wahrgenommen, da die Schulen für die Erhaltung der Ethnie, aber auch der Kirche unverzichtbar schienen, noch mehr, daß “Sein oder Nichtsein unseres Glaubens und unseres Volkstums” auf dem Spiel stünde.153 Um die Schule als “die treueste Mitarbeiterin der Kirche. (…)”154 war ja hart gekämpft worden, 1947/1948 verschwand sie dagegen auffällig schnell und wiederstandslos in staatlicher Hand. Nach 1990 wurde sie nicht mehr in kirchliche Hand zurückgenommen, funktioniert aber als deutsch-muttersprachliche Schule heute mit enormem Erfolg. Es war letztendlich die Kirche und offenbar nicht die Schule, die im Zuge der Identitätsneubildung während und nach dem 2. Weltkrieg den Evangelischen insgesamt Sicherheit und Geborgenheit bot. Sie verkörperte sowohl “Abgegrenzheit vom Deutschen Reich als auch ihr Deutschtum”.155 Später wurde auch deren Position schwächer.
Bis 1918 entsprach die historisch gewachsene Gleichung evangelisch ist gleich sächsisch nicht, aber überwiegend der Situation der evangelischen Kirche. Durch den Anschluß Siebenbürgens an Rumänien änderte sich dieses. Evangelisch war nunmehr überwiegend gleich deutsch, wenngleich nie zu 100%. Nach 1989 bedeutet evangelisch gleich deutsch- und zunehmend rumänischsprachig.
Bestes Beispiel für diese Entwicklung ist die Gemeinde Bukarest. Der heutige 2. Pfarrer, der aus einer rumänisch-orthodoxen Familie stammt, bekannte jüngst in einem Interview: “Ich sehe mich in die Kirche integriert und nicht in das Sachsentum assimiliert”.156 In der Tradition Martin Luthers stehend, aber auch im eingangs referierten Sinne von Bischof Guib sieht er die heutige Kirche offen für alle, die sich in ihr wohlfühlen.
3.4. Ergebnis
Fasse ich zusammen, wird deutlich:
– Die Siebenbürger Sachsen waren seit ihrer Einwanderung darauf bedacht, ihre Privilegien mit Hilfe der Konservierung ihrer Eigenart, ihrer Sprache und Kultur unter jeweils neuen politischen Bedingungen zu erhalten. Dieses ist ihnen über weite Teile ihrer Geschichte bis 1990 gelungen.
– Um dieses Ziel gerade unter schwierigen politischen Bedingungen zu erreichen, wurde von ihren Wortführern bewußt auf Mythenbildung im Blick auf ihre Vergangenheit zurückgegriffen.
– Was einerseits zur Abgrenzung beigetragen hat, die deutschen Wurzeln, wurden ihnen ab der NS-Zeit zum Verhängnis. Bis heute ist diese Periode der Geschichte von den siebenbürgisch-sächsischen Gesellschaftskreisen in der BRD und in Rumänien noch nicht genügend aufgearbeitet worden, noch weniger die Zeit des kommunistischen Regimes. Praktisch wird aber in Rumänien zusammen- und nicht mehr nur friedlich nebeneinander gelebt.
– Kirche und Konfessionsschule, das bis ins Detail geregelte Gemeinschaftsleben, etwa die Nachbarschaften als gelebte Nächstenliebe, Dialekt und Alltagskultur, waren die Instrumente, die für den Erhalt des sächsischen Völkchens im fremdsprachigen über- und unterprivilegierten Umfeld sorgten.157
– War bis zur Revolution 1989 klar, daß die Wurzeln im Mutterland, im deutschsprachigen Westen zu suchen sind, hat sich die Situation heute durch die Ab- oder Rückwanderung ins Ursprungsland ins Gegenteil verkehrt. Das Motto des diesjährigen 60. Heimattages der Siebenbürger Sachsen in Dinkelsbühl lautete : “Flügel hier – Wurzeln dort, Brücken über Zeit und Raum”.158 Wurden bis 1990 die Wurzeln im Mutterland gesucht, so wie das jüngst Bundesinnenminister Dr. H. P. Friedrich auf dem Heimattag formulierte, werden heute die Wurzeln im Vaterland gesucht.159 Immer mehr Nachkommen der Siebenbürger Sachsen aus der BRD und der BRÖ sind auf der Suche nach ihrer Vergangenheit, nach ihren Wurzeln. Der Bischof der EKR bleibt Identifikationsfigur und Bischof der Heimatkirche “Siebenbürgen”.160
Im Blick auf mein Thema wird überdeutlich, daß die lutherische Kirche zu bestimmten Zeiten über Gebühr ethnisch-nationale Interessen vertrat, ja sich geradezu instrumentalisieren ließ und dadurch ihrem Verkündigungsauftrag nicht oder zu wenig nachkam.
Aus den Fehlern der Vergangenheit können wir heute nur lernen, gerade jetzt, wo “Weichen” gestellt werden (müssen).
4. Gegenprobe: Aktuelle Gemeindestimmen
Im letzten Kapitel möchte ich wieder in die Gegenwart zurückkehren und nun anhand von – nicht repräsentativen – Einzelinterviews aus der Gemeindebasis eine Gegenprobe durchführen. Auch hier geht es wieder um die Frage nach unterschwellig vorhandenen oder offensichtlichen Selbstbildern der EKR, wie sie aber nicht führende geistliche, sondern ‚normale’ Gemeindeglieder heute wahrnehmen. Zielgruppe der Interwievs waren Menschen aus dem engeren, aktiven Umfeld der EKR und aus verschiedenen Kirchgemeinden in und um Hermannstadt. Sie gehörten verschiedenen Altersgruppen, Konfessionen, Ethnien bzw. Staatsbürgerschaften an. Die von mir vorformulierten Fragen lauteten :
1. Angabe von Alter und Ethnie
2. Bei welchen gemeindlichen Veranstaltungen der EKR sind Sie dabei ?
3. Warum ist Ihnen die EKR attraktiv ? Warum sind Sie Mitglied dieser Kirche ?
4. Fühlen Sie sich angesprochen, wenn von der sächsischen Kirche gesprochen wird ?
5. Welche Traditionen sollte die Kirche weiterführen und warum ?
6. Wie denken Sie darüber, wenn Sie in den Gottesdienst kommen und kein Wort (oder wenig) verstehen ? (sofern rein rumänischsprachig)
7. Wie finden Sie es, wenn Gottesdienste ganz oder z.T. in rumänischer Sprache gehalten werden ?
Die Gespräche wurden einer natürlichen Gesprächssituation entsprechend gestaltet. Die Fragen wurden nicht zwingend in obiger Reihenfolge gestellt, viele weitere Fragen ergaben sich im Verlauf des Gesprächs. Die Gesprächspartner wurden in der, freilich nicht wortgetreuen, Nachschrift in alphabetischer Reihenfolge anonymisiert.
4.1. Jugendliche aus Hermannstadt
“Gottesdienste in rumänischer Sprache klingen nicht gut !”
Eine Zielgruppe waren Jugendliche aus Hermannstadt, die sich regelmäßig zur Teestube treffen.161 Ich sprach mit vier ebenso deutsch- wie rumänischsprachigen und einem rein rumänischsprachigen Jugendlichen. Es handelte sich um drei männliche und zwei weibliche Jugendliche im Alter von achtzehn bis zwanzig Jahren. Von diesen fünf in der Jugendarbeit aktiven Jugendlichen stammen zwei aus gemischt-ethnisch wie -konfessionellen Ehen und sind evangelisch A.B. getauft und konfirmiert. Die drei anderen sind ethnische Rumänen und Mitglieder der rumänisch-orthodoxen Kirche. Die Jugendlichen fanden, die Kirche solle die deutsche Sprache, die Kultur und Bräuche der Sachsen weitertragen. Eine Jugendliche meinte, sie fühle sich selbst als Kulturträgerin. Somit identifiziert sie sich selbst als Traditionsträgerin einer Kultur, der sie durch Geburt nicht zugehörig ist. Alle Befragten stimmten darin überein, daß es wichtig sei, daß z.B die Konfirmanden auch heute in Tracht konfirmiert würden. Auch die in evangelischen Gemeinden übliche Sitzordnung solle beibehalten werden. Zum Sprachgebrauch im Gottesdienst fanden sie, daß ein nur in rumänischer Sprache gestalteter Gottesdienst “nicht gut klinge”, die Verwendung beider Sprachen in einem Gottesdienst sei jedoch zum Verständnis wichtig. Gerade für die aus dem orthodoxen Umfeld kommenden Jugendlichen ist die evangelische Kirche durch Angebote für die Jugend attraktiv und durch die gegebene Möglichkeit, sich sozial zu engagieren. Ansprechend für diese Jugendlichen ist ferner die Art der Evangeliumsverkündigung als wirklich frohe Botschaft: der Gott der Liebe wird verkündigt, “ortodoc?ii pun accent pe triste?e”.162 So werden auch Kasualien, z.B. eine evangelische Beerdigung positiv wahrgenommen, sie seien nicht so “sentimental” wie orthodoxe. Wichtig für ihre Entscheidung, sich an den Angeboten der evangelischen Jugendarbeit zu beteiligen, war für die Jugendlichen der Besuch des schulischen Religionsunterrichtes.
4.2. Landler aus Hermannstädter Umgebung
Landlerin aus Großpold (70 Jahre)
Für Frau A. aus Großpold ist es selbstverständlich, daß sie als Landlerin mit angesprochen ist, wenn von der siebenbürgisch-sächsischen Kirche die Rede ist. Auf das Verhältnis zwischen Landlern und Sachsen angesprochen, erzählt sie, daß bei der Einwanderung der Landler, diese von der “groben und sturen Art” der Sachsen anfangs abgestoßen wurden, da die Landler empfindlichere Menschen seien. Später habe man sich aneinander gewöhnt und lebe miteinander und nicht nebeneinander, wie das vielleicht die bis heute beibehaltene getrennte Sitzordnung in der Kirche nahelegen könnte. Wichtigeres, so etwa die getrennte Schulbildung und das Mischehenverbot zwischen beiden evangelischen Gruppen seien schon früh abgeschafft worden. Heute leben in Großpold bedeutend mehr Landler als Sachsen.
Landler aus Neppendorf (um die 70 Jahre alt)
Herr B. empfindet es nicht als unangenehm, wenn von der siebenbürgisch-sächsischen Kirche oder gar dem Sachsenbischof gesprochen wird. Diese Redeweise ist für ihn normal, seien doch die Sachsen die Mehrheit in der EKR. Für ihn gehören zum Terminus Identität Nation und Sprache. Es ist ihm klar, daß von den Ordnungen und Traditionen wenig erhalten werden könnte. So sei die Sitzordnung in der geschrumpften Neppendörfer Kirchgemeinde hinfällig und überflüssig geworden. Desgleichen gehört auch das Tragen der Tracht der Vergangenheit an und gehört für ihn in den Bereich der Folklore. Wenn er eine Fernsehübertragung der siebenbürgisch-sächsischen Tanzgruppe aus Berlin ansehe, erkenne er sofort, daß keine der Trachtenträger eine vollständige Tracht anhat, sondern nur zusammengestückelte Einzelteile. Was erhalten geblieben ist und Chancen hat, weitergeführt zu werden, sei der Brauch des Leuchtersingens und z.B. das Schmücken der Kirche am Erntedankfest.
4.3. Bundesdeutscher aus Hermannstädter Umgebung
“Wenn ich in die Kirche komme, bin ich nicht deutsch, sondern Christ.”
Herr C.163 kommt aus einer evangelisch-reformierten Gemeinde, einer unierten Landeskirche und besucht in der Gemeinde der EKR, wo er Gemeindemitglied ist, ab und zu den Hauptgottesdienst. Bei den Gemeindefesten ist er regelmäßig dabei. Als Berufstätiger kann er an den Bibelstunden, die bereits 16 Uhr stattfinden, nicht teilnehmen. Er beschreibt die EKR als eine Institution, in der es vornehmlich um Politik gehe. Als Beispiel führte er die Zusammenarbeit mit den HOG’s an. Wichtige Entscheidungen würden nicht aus dem Glauben, sondern aus der Geschichte heraus gefällt, wo der Gleichung “Sachsentum” ist gleich evangelische Kirche A.B. noch immer Rechnung getragen würde. Für ihn als Evangelisch-Reformierten ist die EKR in ihrer Gottesdienstgestaltung aber auch in anderen Äußerungsformen, wie z.B. den ihm auffälligen Totenkult, altkatholisch geblieben. Insgesamt vermisse er bei all den Äußerlichkeiten eine innere Glaubenshinwendung unter den Gemeindegliedern und die Beteiligung der Laien an der Gestaltung des Gemeindelebens. Die Verstärkung des pastoralen Elementes in der Kirche als Erbe des Kommunismus zuungunsten des Synodalprinzipes sei heute eine Gefahr. Er empfinde, daß die weltliche Präsenz und der Einfluß der Laien von den Pfarrern bewußt zurückgedrängt würden. Auch sei vieles, was in der Kirche an manchen Orten geschehe, keine prioritäre Aufgabe der Kirche.164 Es gäbe andererseits, so Herr C., bis heute kein verbreitetes Gefühl für christliche Sozialethik. Alles, was in der Kirche geschehe, müsse an der Bibel gemessen werden. Der Bischof müsse die Pfarrer gezielt auf die Heilige Schrift verpflichten. Anfang der 1990er Jahre habe sich C. im Unterschied zu heute von den einheimischen Evangelischen besser angenommen gefühlt. Die von ihm kritisch geäußerten Gedanken zu siebenbürgisch-sächsischer Geschichte und Kultur seien mit den öffentlich gepflegten Traditionen nicht kompatibel und darum unbeliebt. Eigentlich gälten darum seine Äußerungen als falsch, weil er in den Augen der alteingesessenen Evangelischen Ausländer – wenngleich Deutscher ! – geblieben sei. Die EKR sei im Grunde auch heute noch eine fremdenfeindliche Kirche. Dabei gehörten doch längst viele Menschen zur EKR, denen die siebenbürgisch-sächsische Alltagskultur innerlich fremd sei. Diese Haltung habe bei ihm inzwischen zur Resignation geführt, auch habe er zeitweilig überlegt, zu einer lokalen Freikirche überzutreten. An Ideen und Verbesserungsvorschlägen, die zugleich Wünsche an das Oberhaupt der Kirche seien, zählte Herr C. auf: Orientierung an der Bibel in allen Entscheidungen, auf Sachverstand statt Ansehen bauen, stärkere Laienbeteiligung, christliche Geschwisterlichkeit statt des “spezifisch siebenbürgisch-sächsischen Standes-und Elitedenkens”, Überarbeitung der überholten Kirchenordnung und des Demokratieverständnisses, um Kompetenzen fähigen Fachleuten zu übergeben. 165 Wirtschaftliche Entscheidungen seien an Fachkräfte zu übergeben, um die kirchlichen Güter sachgerecht zu verwalten, zu investieren und Gewinn zu sichern.
Die Kirche solle sich um die Lebenden kümmern, statt Totenkult zu betreiben.166
Auf die Frage nach dem rechten Umgang mit Traditionen findet C., daß nur allein die Traditionen und Rituale überlebensfähig sind, deren Sinn den Gläubigen bekannt ist. In der Kirche ginge es ihm in erster Reihe um den Glauben und um die persönliche Verkündigung. Die Kirche sei für den Einzelnen da, nicht für das oder irgendein Volk. Darum muß so gepredigt werden, daß alle es verstehen, was das Wahrzeichen des Protestantismus sei. Auch wenn Herr C. die rumänischen Sprache nicht sehr gut spricht und ihm Gottesdienste in deutscher Sprache sehr wichtig sind, wären ihm gemischtsprachige oder rumänischsprachige Gottesdienste ein zusätzlicher Anreiz, besser Rumänisch zu lernen. “Wir müssen uns auch denen öffnen, die sich uns zugezogen fühlen”. “Wer zu uns kommt, wird Jesus Christus kennenlernen”, müsse aber vorher nicht deutsch lernen. Obwohl C. von anderen durch Sprache und Verhalten überall sofort als Deutscher identifiziert wird und er sich natürlich als Bundesdeutscher definiert, fühle er sich geistlich allein Christus zugehörig.
4.4. Rumänienungar aus Hermannstadt
“Für berufstätige Frauen und Männer hat die Gemeinde Hermannstadt nichts zu bieten !”
Herr D.167 besucht zur Zeit gar keine Gemeindeveranstaltungen, zeigte mir aber den aktuellen Gemeindebrief der Kirchgemeinde Hermannstadt, wo es Veranstaltungen für Babies, Kinder, Jugendliche, Frauen und Senioren (Bibelstunde um 11 Uhr bzw. um 17 Uhr im Altenheim) gäbe. Er bedauerte, daß für männliche Erwachsene außer dem Hauptgottesdienst kein Angebot bestünde.168 Hätte er Kinder, würde er sie in der evangelischen Kirche A.B. taufen lassen, nicht weil er der Meinung sei, daß diese Kirche eine Zukunft habe, sondern, weil sie im Vergleich zur orthodoxen Kirche für die Kinder bessere Angebote habe. Seiner Meinung nach sei die siebenbürgisch-sächsische Komponente der Kirche nur noch allein in den Köpfen der älteren Generationen vorhanden. Für die Jugendlichen spiele das, vor allem in den Städten, keine Rolle mehr. Die Pfarrer gehörten noch zu den “Alten”, da sie sich an die aktiven Gottesdienstbesucher, die sich z.B. in Hermannstadt in der Regel aus Senioren und bürgerlicher Intelligenz zusammensetzten, anpassten: “Von Berufs wegen können sie nicht das sagen, was sie denken!” Die nicht-deutschsprachigen Gemeindeglieder anderer Ethnie bezeichnet er als Gäste, da sie sich selber nicht voll dazugehörig fühlten. Dadurch zeigten sie ihren Respekt für die Erbauer der Kirchengebäude und respektierten, daß die Kirche noch immer primär siebenbürgisch-sächsisch sei. Wenn prominente Prediger noch immer davon ausgehen, daß das siebenbürgisch-sächsische Volk auch die evangelische Kirche A.B. sei, zeige das, daß sie keinen Bezug zur Realität mehr hätten. In den Kleinstgemeinden, die sich als Reste, als Arme und Schwache definieren, würden dagegen Vertreter anderer Ethnien als Gemeindeglieder, Gottesdienstbesucher oder -gestalter freundlich mit offenen Armen aufgenommen.169 Das Halten von gemischtsprachigen Gottesdiensten sei notwendig, erfordere aber Sachkenntnis und Fingerspitzengefühl, das manche Pfarrer nicht hätten. So komme es oft zu einem Bruch. Herr D. ist der Meinung, daß angehende Pfarrer während ihres Studiums dazu angeleitet werden müßten, mit dem Problem der Zweisprachigkeit besser umzugehen und das von der Landeskirche auch für amtierende Pfarrer Fortbildungskurse angeboten werden müßten.
4.5. Mann mit sächsischen, rumänischen und ungarischen Wurzeln aus Hermannstadt
“Wir sind zu wenige, um uns nicht verändern zu müssen.”
Herr E. 170 besucht hauptsächlich die kulturellen Veranstaltungen der evangelischen Kirche A.B. Er mache die Beobachtung, daß der Begriff “siebenbürgisch-sächsische Kirche” eher von den ausgewanderten Sachsen benutzt werde, als von den Einheimischen. Oft sei die Benutzung ein “Freud’scher Versprecher”, nurmehr eine “historische Sprechblase”. Das Weiterführen von Traditionen sei oft kaum mehr möglich, weil die Menschen als Traditionsträger fehlten. Als Kirche mit sehr wenig Gemeindegliedern seien Veränderungen überlebensnotwendig: “Wir sind zu wenige, um uns nicht verändern zu müssen.” Wichtig für die Zukunft der Kirche sei, daß die Verkündigung als Hauptaufgabe im Kampf um den Erhalt der Kirche nicht in den Hintergrund gerät. Deutsch solle die primäre Verkündigungssprache bleiben, weil es “ein Stück Identität” sei. Zusätzlich sollten aber in regelmäßigen Abständen Gottesdienste in rumänischer Sprache angeboten werden.
4.6. Rumänin aus Neppendorf
Frau F.171 besucht oft den Hauptgottesdienst, regelmäßig die Gemeindetreffen, den Handarbeitskreis und ist beim Weltgebetstag als Mitgestalterin dabei. Zwar versteht sie wenig deutsch, kann aber fließend lesen. Da sie sehr musikalisch ist, singt sie die Choräle begeistert mit.
Seit sie am evangelischen Gemeindeleben aktiv mitmacht, gefällt es ihr in der eigenen orthodoxen Gemeinde beim Gottesdienst nicht mehr, darum geht sie auch nicht mehr hin. Das Stehen, die Unruhe, ja Unordnung beim Kommen und Gehen befremdet sie. Sie kommt zur evangelischen Gemeinde auch der Sprache und der Lieder wegen, um das Deutschlesen nicht zu verlernen. Es wäre für sie sinnvoll, wenn die Predigt in rumänischer Sprache gehalten würde, aber die Lieder sollten ihrer Meinung nach weiterhin nur in deutscher Sprache gesungen werden. Sie fühlt sich voll zur Gemeinde dazugehörig und integriert, sie sei von den Landlern und Sachsen akzeptiert worden. Die Initiative, am Gemeindeleben teilzunehmen, ging letztlich aber von ihr aus; ihr eigener Ehemann hatte es erst nicht gutgeheißen, es ihr sogar verboten, zu Gottesdiensten usw. mitzugehen. Der Ehemann selbst hatte bis 1992 so gut wie keinen Kontakt zur Kirchgemeinde, der er angehörte, heute ist seine Mitarbeit in dem Gemeindeleben wesentlich. Während das ältere Kind orthodox getauft und nicht konfirmiert wurde, wird das jüngere Kind den ev. Konfirmandenunterricht besuchen.
4.7. Schlußfolgerungen
Die Gespräche mit Mitgliedern verschiedener gesellschaftlicher Prägung der EKR bezeugten ein Selbstbild, das in sich differenziert ist und vielleicht hilfreich in die Zukunft weist. Alle Befragten hatten zu der Kirche, der sie angehören, Gedanken, z.T. auch konkrete Zukunftsvorstellungen. Sie erwarteten, daß die Kirche zuallererst ihren Verkündigungsauftrag wahrnimmt und für die Menschen da ist. Die Gegenüberstellung der Ausgangsthese, daß das Selbstbild der Kirche dominant, aber nicht historisch korrekt die siebenbürgisch- sächsische Komponente beinhalte, und den geführten Gesprächen, läßt folgende Schlußfolgerungen zu :
– Das beherrschende Selbstbild ist Theorie, eine Ideologie im Sinne St. Cosoroabas, die längst von der Realität überholt wurde. Dieses wird von manchen Gemeindegliedern kritisch wahrgenommen. Sie erwarten vorrangig Verkündigung des Evangeliums.
– Die Kerngruppe der “Siebenbürger Sachsen” ist vielfach bereit, anderen den Zugang zu ‚ihrer’ Kirche zu ermöglichen. Aber zwischen Ideologie und gelebtem Gemeindeleben herrscht oft eine starke Diskrepanz. Das dominante Selbstbild ist Wunschvorstellung und Mythos, nicht Realität.
– Entstehung und Festhalten an diesem Selbstbild sind ein geschichtlich gewachsener Vorgang von Verdrängung und Erfindung, aber somit auch dem Wandel unterworfen.
– Selbstbilddiskussionen werden ausdrücklich begrüßt, sollten sich aber auf keinen Fall nur auf die Pfarrerschaft beschränken. Die Bereitschaft vieler Gemeindeglieder ist da, mitzudenken, mitzureden und mitzuwirken an der Zukunft dieser Kirche.
Resümee
Das Selbstbild der Kirche ist nach meinem Eindruck gegenwärtig das einer evangelischen Diasporakirche lutherischer Prägung in einem massiv anderskonfessionellen und anderssprachigen Umfeld. Es ist aber nicht primär auf bestimmte, unverwechselbare Glaubenstraditionen orientiert, noch auf allzu eifrige Neuinterpretation des reformatorisches Erbes. Und es existiert keineswegs ein einheitliches oder auch nur eindeutig formuliertes Selbstbild. Das trotzdem mitschwingende und maßgebliche Selbstbild-Charakteristikum ist trotz der in den 1990er Jahren proklamierten Wandlung zur Diasporakirche und trotz der täglich erfahrbaren Realität der Diaspora dennoch weitgehend das der Volkskirche geblieben. Es ist vorrangig auf die Bewahrung einer historisch-soziokulturellen Sonderstellung einer sich als kulturelle Elite deutschsprachiger Herkunft fühlenden Gruppe fixiert, der Siebenbürger Sachsen – so wie es Pf. E. Schlattner 1985 im Eingangsmotto formulierte.
Die Selbstbild-Diskussionen innerhalb der Kirche, sofern sie bisher stattfanden, bestimmen die inzwischen allerdings fast durchweg urbanen Meinungsführer ihrer siebenbürgisch-sächsischen Kerngruppe, die sich zugleich als Leitgruppe der Rumäniendeutschen insgesamt fühlt. Das Selbstbild wird von deren Pfarrerschaft und gebildeten Städtern in Anlehnung an eine idealisierte ländlich-siebenbürgisch-sächsische Dorfgemeinschaft geprägt, obwohl die ursprünglich maßgebliche Bezugsgruppe – ‚unsere Bauern’ – fast ganz abhanden gekommen und abgesehen vom Phänomen der “Sommersachsen” praktisch musealisiert ist. Dabei schwankt die Bandbreite zwischen kritischen Visionären, traditionsverbundenen Realisten und agilen Konservativen. Die heutigen Selbstbilder sind deshalb positiv geprägt von
– Schmerz aufgrund (oft) unrechtmäßig verlorenen Rechten, Prestige und Zahl vor allem der Leitgruppe innerhalb der historischen Kirche,
– Stolz auf tatsächliche generationentiefe, frühere und teilweise auch noch gegenwärtige Kulturleistungen allein dieser Gruppe inmitten kulturell einst (und teilweise noch jetzt) niedriger stehender Ethnien,
– Erwartungshaltung, daß diese Leistungen auch heute noch Respekt im In- und Ausland, d.h. aber auch langfristig interne und externe Förderung beanspruchen dürfen,
– Selbstbewußtsein, daß die Kirche heute trotz der Massenauswanderung durch aktive Förderung von siebenbürgisch-sächsischer Brauchtums- und Kulturerbepflege und Kulturangeboten, Nutzung ihres Immobilienbesitzes und Subventionen noch als respektable Institution in Rumänien fortexistieren kann. Andererseits sind diese Selbstbilder negativ geprägt von Ausgrenzungen, historischen Verfälschungen und Ignoranz der meinungsführenden Elite gegenüber den “Anderen”, die aus der komplexen Minderheitengeschichte stammen, aber bis heute fortwirken:
– Die Tatsache, daß innerhalb der Rumäniendeutschen die Siebenbürger Sachsen seit Jahren in klarer Minderheit gegenüber den römisch-katholischen Donauschwaben sind, spielt für das Selbstbild der ev. Kirche, die sich dennoch in den Medien als “deutsche Kirche” betiteln läßt, keine erkennbare Rolle. Dasselbe gilt auch von dem Umstand, daß von den weniger als 50.000 Rumäniendeutschen im Jahr 2002 18.000 angaben, Siebenbürger Sachsen zu sein, die Landeskirche aber nurmehr wenig über 15.000 ev. Gemeindeglieder A.B. in 256 Orten im gesamten Land zählte.172
– Die Tatsache, daß es auch nach der Aussiedelung der evangelisch-lutherischen Rumäniendeutschen aus Bessarabien, der Bukowina oder der Dobrudscha und der kommunistischen Ära heute noch innerhalb der Kirche viele Gemeindeglieder gibt, die keineswegs Siebenbürger Sachsen, aber dennoch Rumäniendeutsche sind, spielt für das Selbstbild der Kirche keine wesentliche Rolle. Die Landler z.B. sind alteingesessen und sprachlich wie nach ihrer territorialen Herkunft nicht Deutsche, sondern Österreicher. Bukarest ist heute die drittgrößte Kirchengemeinde A.B. und noch immer existieren zahlreiche Gemeinden im Banat, Regat, in der Bukowina. Sie spielen aber nur eine sehr geringe Rolle. Ihre kirchlichen und kulturellen Traditionen werden meist nur dann erwähnt, als sie – gemessen an der Leitgruppe – ähnliche Kulturleistungen für den Erhalt von “Kirche und Gemeinschaft” geleistet haben. ” Allein in 2009 haben über 40.000 Bundesdeutsche ihren Wohnsitz nach Rumänien verlegt.173 Die Tatsache, daß es in Rumänien inzwischen nicht nur eine Rückwanderung ehemals Rumäniendeutscher gibt, sondern auch eine Zuwanderung deutschsprachiger Ausländer wurde in der Selbstbild-Diskussion wenig bis gar nicht als Herausforderung betrachtet. Dieses erscheint mir verwunderlich, wo doch wenigstens zeitweise in Siebenbürgen auch auf nicht-sächsische deutsche Zuwanderer Wert gelegt wurde. In den letzten Jahren haben gerade solche Zuwanderer zentrale Fragen zu Glaubwürdigkeit und Selbstbild der EKR aufgeworfen.174
– Die Tatsache, daß es innerhalb Rumäniens eine evangelisch-lutherische (synodal-presbyteriale) Kirche mit über 30.000 Mitgliedern d.h. mehr als doppelt so vielen, als in der EKR gibt, spielt für das Selbstbild der Kirche keine erkennbare Rolle. Lutherisch ist offensichtlich nicht identisch mit siebenbürgisch-sächsisch. Daß zahlreiche Gemeinden, die heute zu jener Kirche zählen, vor 1949 noch zur Ev. Kirche A.B. gehörten, ist vergessen oder wird ignoriert. Jene ev.-luth. Kirche wird dagegen als ethnisch-ungarische Kirche und darum nicht einmal als Konkurrenz wahrgenommen, obwohl sie an mehreren Orten deutschsprachige lutherische Gottesdienste anbietet.
– Die Tatsache, daß evangelische Roma, die schon vor 100 Jahren namentlich in Nordsiebenbürgen anzutreffen waren und bis heute die Existenz der Dorfkirchengemeinde Weilau mit über 150 Mitgliedern garantieren, spielt im Selbstbild der EKR keine Rolle. Ihre Existenz wird trotz F. Teutschs Mahnung entweder ganz ignoriert, als Beweis der kulturhebenden Wirkung der Sachsen zitiert oder als Vorzeigebeispiel für die doch über ethnische Grenzen wirksame Kompetenz der Kirche gebraucht.175 ” Die Tatsache, daß es innerhalb Rumäniens seit Jahrzehnten eine Abwanderung deutschsprachiger, auch siebenbürgisch-sächsischer Gemeindeglieder zu einigen Freikirchen gibt, gilt für die Zukunftsgestaltung der EKR nach meinem Eindruck als ebenso unwesentlich. Daß solche Gemeinden z.B. in Hermannstadt deutschsprachige Gottesdienste anbieten, ist zwar bekannt, auch gibt es gelegentlich theologische Kontakte.176 Da aber jene Gemeinden ethnisch und sprachlich offen sein wollen, keine geschichtsverbunden-kulturelle Sendung zugunsten von “Deutschtum” anerkennen und natürlich theologische Differenzen bestehen, spielen sie in der Identitätsdiskussion der EKR keine Rolle. Bedauert wird bestenfalls, daß diese Freikirchen die ehemaligen Gemeindeglieder A.B. nicht nur abwerben, sondern auch ethnisch romanisierten.
– Rumänen ohne nachvollziehbare Bereitschaft zur sprachlichen und kulturellen Germanisierung kommen in den potentiellen Selbstbildern der Kirche nicht vor. Selbst wenn sie evangelischer Konfession A.B. sind, hatten sie z.B. in Hermannstadt ohne Nachweis der “deutsche(n) Volkszugehörigkeit” keinen Anspruch auf ‚Essen auf Rädern’ und Medikamente seitens ihrer eigenen Kirche.177 Das heute bestehende, wenn auch keineswegs eindeutig auch nach außen positiv wie negativ kundgetane Selbstbild der EKR ist historisch stark, aber teilweise unzutreffend im retrospektiven Ideal der Siebenbürger Sachsen verankert. Es wird aus vielen Gründen heute entgegen dem historischen Befund selbstverständlich bezeugt und weitervermittelt. Diese Prägung existiert und dominiert unter völlig veränderten Lebensbedingungen und – bei ausgewogener Betrachtung – teilweise ungerechtfertigt und unhistorisch, aber öffentlich unwidersprochen weiter. Stattdessen wurden dadurch aber die überkonfessionell-evangelischen ebenso wie die überethnisch-lutherischen Integrationspotentiale, die in der Geschichte jener Kirche einmal präsent waren, zugunsten eines zusehends substanzlosen Sachsentums d.h. also doch (hoch-) deutsche Kultur und sächsisches Kulturerbe sukzessive aufgegeben.
Der Wahlspruch des neuen Bischofs deutet an, daß diese Kirche sich heute (auch) an “alle” Anderen wenden soll bzw. will. Freilich bleibt für mich offen, wer damit gemeint ist. Auch die “Evangelisch-lutherische Kirche in Rumänien” (www.luteran.ro) ? Wenn nicht, wer ist dann jenseits dieser Schwesterkirche gemeint:
– alle Siebenbürger Sachsen in Rumänien (und Deutschland usw.), selbst wenn sie nicht zur EKR gehören,
– alle Rumäniendeutschen,
– alle deutschsprachigen Ausländer, sofern sie längerfristig in Rumänien leben,
– alle Evangelisch-Lutherischen, sofern sie deutsche Gottesdienste haben wollen,
– alle nicht aktiv ihre Konfession praktizierenden Rumänen, sofern sie sich mit dem Leitbild der ev. Kirche A.B. identifzieren wollen ?
Der Wahlspruch deutet den Aufbruch zu einer neuen Diskussion um Selbstbild und Chrakateristika der EKR an. Aber Identität zu schärfen, bedeutet vor allem zu sagen, wer man ist – und wer man nicht ist.
Konfessionelle Identität muß daher vor allem den status confessionis definieren und neue Gemeindeauf- und -umbauaufgaben stellen, wenn bisher Selbstverständliches nicht mehr funktionieren kann. Je klarer man sich selbst wird, je klarer es andere spüren, desto überzeugender dürfte auch das Selbstbild der “Kirche für andere” (Chr. Klein) sein. Diese Diskussion wird sich nach meinem Urteil noch viel stärker als bisher der Schibboleth-Frage stellen müssen:
– Ist sie Kirche einer bestimmten ethnisch-kulturellen Minderheit, obwohl es diese immer weniger real gibt, oder christliche Kirche lutherischer Konfession innerhalb des Weltluthertums (von dem sie ja u.a. auch lebt) ?
– Wer wird dann jeweils zu dieser Kirche gehören wollen und wer nicht ?
– Will die Kirche diese Entscheidung offen austragen und die Konsequenzen aushalten ?
Diese Diskussion wird angesichts des Selbstbild-Standes schwierig bleiben. Denn so wie sich nicht alle Christen in Rumänien zugleich auch zur Gruppe der Evangelisch-Sächsischen zählen, so wenig sind heute alle Deutschen in Deutschland oder der Welt evangelisch, alle Rumäniendeutschen Christen oder auch nur Evangelisch A.B., alle in Rumänien lebenden Deutschen evangelisch oder alle Evangelischen A.B. Siebenbürger Sachsen, geschweige denn auch nur rumäniendeutsche. In einer Kirche von 13.000 Gemeindegliedern, die über 238.000 km² verstreut sind, muß man sich aber deutlicher entscheiden, als noch in der ‚Welt von gestern’ vor 100 Jahren. Vielleicht müßte man sich einfach aller, die da sind, “mehr annehmen” und sie ins Selbstbild aufnehmen.178 Dann wäre die EKR nicht nur “Kirche für andere”, sondern “Kirche mit anderen” – und auch im Winter.179
Bibliographie
Benutzt wurden mehrfach die “Allgemeinde Deutsche Zeitung” (ADZ), die “Landeskirchlichen Informationen” (LKI) und die Siebenbürgische Zeitung (SZ). Einzelangaben finden sich dazu in den Fußnoten. Bloße Verweise auf weiterführende Literatur habe ich hier nicht angegeben.
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Fussnoten
1 Einladung “an alle Pfarrer und Pfarrerinnen, Theologieprofessoren, Pfarrer im Ruhestand sowie andere geistliche Mitarbeiter der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien” zur “gemeinsamen Pfarrversammlung”, siehe Anhang I.
2 Einladung, vgl. Vortrag abgedruckt unter gleichem Titel in: LKI, Nr. 18/30. September 2010, S. 5-8.
3 Siehe Anhang II.
4 In jüngster Vergangenheit wurde diese Meinung vom Kronstädter Bezirkskirchenkurator Erwin Hellmann in der Wortmeldung “Rollende Steine” vertreten, in: LKI, Nr. 18/30. September 2010, S. 1f.
5 Klein, Chr., Mein Werdegang als Theologe der siebenbürgisch-sächsischen Kirche, a.a.O., S. 8. Zum Begriff “Volkskirche” vgl. die Ausführungen von Zach, Krista, Religiöse Toleranz und Stereotypenbildungen in Siebenbürgen, in: Gündisch, Konrad u.a. (Hgg.), Das Bild des Anderen in Siebenbürgen, Köln/Weimar/Wien 1998, S. 110-114 und die dortigen Literaturhinweise.
6 Klein, H., In eine offene Zukunft. Vorträge und andere Texte zur Lage der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien zu Beginn des 21. Jahrhunderts, Erlangen 2011, Zitat Geleitwort R. Stahl, S.
7. 7 Vgl. Nägler, Th. (Hg.), Birthälm in Siebenbürgen. Marktort und Bischofssitz, München 2004.
8 Eine genaue Durchsicht der Wandkalender aus der Zeit vor 1990 war mir leider nicht möglich, da man landeskirchlicherseits bis um 2000 keine Kalender archiviert hat. Andere Sammlungen waren mir nicht zugänglich. Hier ist eine wichtige Quelle zur Selbstbildfrage scheinbar verlorengegangen.
9 Klein, Chr., Kontrapunkt Freude, Predigten aus der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien zu besonderen Tagen und Anlässen, 1990-2000, Hermannstadt 2001. Der Predigtband gliederte sich in vier Teile:
? Zwölf Predigten, gehalten in der Hermannstädter Stadtpfarrkirche
? Zwölf Predigten, gehalten in Gemeinden der Landeskirche (davon eine in Bukarest, alle übrigen in Siebenbürgen)
? Zwölf Predigten, gehalten an Gedenk- und Jubiläumsfeiern (davon drei in der BRD, die übrigen in Siebenbürgen)
? Elf Predigten, gehalten in den akademischen Gottesdiensten des Theologischen Instituts Hermannstadt.
10 Die 1993 bzw. 1998 erschienenen Predigtbände von Ch. Klein heißen hingegen: Ders., Um die elfte Stunde. Ein Jahrgang Predigten aus der Siebenbürgisch-Sächsischen Kirche im Umbruch, Erlangen 1993 bzw. Ders., Ausschau nach Zukunft. Die Siebenbürgisch-Sächsische Kirche im Wandel, Erlangen 1998.
11 Klein, Chr., Kontrapunkt Freude, a.a.O., S. 9.
12 Vgl. z.B. für die Anrede “Siebenbürger Sachsen” : Klein, Chr., Kontrapunkt Freude, a.a.O., S. 26, S. 29, S. 47, S. 52.
13 Klein, Chr., Kontrapunkt Freude, a.a.O., S. 52.
14 Klein, Chr., Kontrapunkt Freude, a.a.O., S. 41, S. 45, S. 48, S. 50.
15 Es handelt sich um eine Bibelarbeit anläßlich des 4. Evangelischen Kirchentages in Mühlbach, 1997.
16 Klein, Chr., Kontrapunkt Freude, a.a.O., S. 249f.
17 Klein, Chr., Kontrapunkt Freude, a.a.O., S. 249.
18 Klein, Chr., Kontrapunkt Freude, a.a.O., S. 18, 25 ( das “Zusammenbrechen der alten Institution von Volk und Kirche” wird
festgestellt, Hörerschaft war der Arbeitskreis für siebenbürgische Landeskunde), S. 29, S.33, S. 38 (“völlig gewandelte Situation in unserem Volk und unsererer Kirche”), S. 43.
19 Klein, Chr., Kontrapunkt Freude, a.a.O., S. 33, S. 43, S. 52.
20 Klein, Chr., Kontrapunkt Freude, a.a.O., S. 33, S 35 (“Umbruch unseres Volkes”).
21 Klein, Chr., Kontrapunkt Freude, a.a.O., S 52 (1995).
22 Klein, Chr., Kontrapunkt Freude, a.a.O.; S. 73. Der Ausdruck “Kirche für andere” s. Simon, B., Christliche Gemeinde und Migration, in : Deutsches Pfarrerblatt, Heft 5/2011, S. 258.
23 Klein, Chr., Kontrapunkt Freude, a.a.O., S. 47.
24 Klein, Chr., Kontrapunkt Freude, a.a.O., S. 69.
25 Vgl. Theilemann, Inge, Die Schulfrage in der Evangelischen Kirche A.B. in Gross-Rumänien 1919 – 1923. Wissenschaftliche Hausarbeit zum Ersten Theologischen Examen im Fach Religionspädagogik an der Universität Leipzig, Typoskript, Leipzig 2002.
26 Alle Stellungnahmen in: Allgemeine deutsche Zeitung für Rumänien [ADZ] vom 25. November 2010, S. 3.
27 Für alle Stellungnahmen bzw. Zitate vgl. ADZ, a.a.O., S. 3.
28 Zum Begriff vgl. u.a. Mönninghoff, Fr., Das Phänomen des Root Tourism am Beispiel der “Sommersachsen”, Tagungsbericht in: http://www.h-net.org/reviews/showrev.php?id=27460; Grama-Neam?u, E., Sommersachsen at Bierthälm: Nostalgia, Ironical Empathy, and Ethnicity Making among the Saxons of Transylvania.”, Journal of Contemporary History, Manuskript im Druck; aus aktuellen Erfahrungen geschöpft: Gremm, J., Siebenbürgische Wanderung, Hermannstadt 2011.
29 Ausdrücklich formulierte solche entfremdenden Differenzen jüngst auch Paul Philippi: “Bei uns, wenn der Pfarrer kommt, ist das, als wenn der König kommt. Aber hier schlüpft er an einem nur so vorüber, wie so ein kleiner schwarzer Käfer.” Philippi, P., in:Weder Erbe noch Zukunft ? Fragen rumäniendeutscher Gegenwart im 201. Jahrzehnt, Hermannstadt/Sibiu 2010, S. 217.
30 Noch 2006 lehnte die EKD solche Optionen ab, vgl. dazu: Kirche der Freiheit, Impulspapier des Rates der EKD, Hannover 2006, S. 55, http://www.ekd.de/download/kirche-der-freiheit.pdf, zuletzt abgerufen 10.06. 2011: “Eine gesamtkirchliche Einbindung ist auch für geistliche Richtungs- oder Migrantengemeinden notwendig, in denen sich Menschen mit einem speziellen Frömmigkeitsstil oder mit einer gemeinsamen Herkunft sammeln (beispielsweise charismatisch orientierte Gemeinden, russlanddeutsche Gemeinden oder fremdsprachige Gemeinden). Vorausgesetzt ist, dass solche Gemeinden sich selbst der Gemeinschaft der evangelischen Kirche in Deutschland zuordnen, die Vielfalt der Frömmigkeitsformen im Protestantismus mittragen, öffentliche Gottesdienste anbieten und Visitationen erlauben.”
31 Im folgenden benütze ich die Abkürzung EKR für die volle amtliche Bezeichnung der Kirche.
32 Dankesrede des neugewählten Bischofs Reinhart Guib vor der 77. Landeskirchenversammlung, abgedruckt in der LKI Nr. 24/31.Dezember 2010, S. 2.
33 Predigt des Bischofs im Einführungsgottesdienst am 12. Dezember 2010, abgedruckt in: LKI Nr. 24/31.Dezember 2010, S. 3.
34 Predigt, a.a.O., S 4.
35 Predigt, a.a.O., S. 3.
36 Vorwort zur Konstituierung des 34. Landeskonsistoriums, Typoskript, S. 1.
37 Vorwort, a.a.O., S. 2.
38 Predigt, a.a.O., S. 3.
39 Kirche der Freiheit. Perspektiven für die Evangelische Kirche im 21. Jahrhundert. Ein Impulspapier des Rates der EKD. Hannover 2006, http://www.ekd.de/download/kirche-der-freiheit.pdf, zuletzt abgerufen 10.06.2011. Diese Herausforderungen für die EKD wären : “demographische Umbrüche, finanzielle Umbrüche, die Spätfolgen zurückliegender Austrittswellen, hohe Arbeitslosigkeit, globalisierter Wettbewerb”, S. 7. EKD wird im folgenden als Abkürzung benutzt. Für die EKR sind es vor allem die Schrumpfung und Überalterung der Gemeinden und die sprachliche Ausrichtung.
40 Vgl. den Kommentar zum Impulspapier von Behr, W., Innere Pluralität. Zur Rekonstruktion einiger Grundbegriffe im EKD-Papier ‚Kirche der Freiheit’ in: Deutsches Pfarrerblatt, Heft 1/2011, S. 14-19.
41 Die Lage in der EKR kann ähnlich beschrieben werden : “Vielfach herrschte und herrscht auch heute noch die Klage über das Verlorene vor:” So z.B. Rehner, W., Die Lage der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien zwanzig Jahre nach dem Umbruch, in:Lutherische Lage in der Welt, Jahrbuch des Martin-Luther-Bundes, Folge 58, 2011, S.137-148, Zitat S. 140.
42 Vgl. zur Frage: “Kirche leer, was dann ?” u.a. die aktuellen Seiten der Deutschen Stiftung Denkmalschutz: http://www.monumente-online.de/11/03/index.php, zuletzt abgerufen am 10.06. 2011.
43 Meines Wissens ist auf der gemeinsamen Pfarrerklausur Anfang Mai 2011 und in den Sitzungen der Arbeitsgruppe für geistliche und theologische Fragen in diese Richtung bereits einiges angedacht worden bzw. wird ein zu behandelndes Thema der genannten Arbeitsgruppe sein. Ich beziehe jetzt mehrere Aussagen auch auf die Positionen der Bischofskandidaten.
44 ADZ, a.a.O., S. 3.
45 Impulspapier, a.a.O., S. 17.
46 Impulspapier, S. 8. Wenn an diesem Grundsatz alle Veranstaltungen der Kirche gemessen werden, dann frage ich mich, was das Evangelische daran ist, wenn ein Pfarramt “Sommerkurse zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse” organisiert, s. den Zeitungsbericht der ADZ vom 19. Mai 2011, S. 6.
47 Impulspapier, S. 13.
48 Massiv dagegen steht etwa die Meinung eines emeritierten Pfarrers der EKR, Frühjahr 2011: ‚Lutherisch kann man nur sein, wenn man auch Deutsch ist !”, persönliche Kommunikation.
49 Ich denke hier an die zweisprachigen Gottesdienste oder die Gottesdienste in rumänischer Sprache, wie z.B. in Mediasch, Heltau oder Bukarest. Was die Kasualien anbetrifft, ist, so weit ich das überblicken kann, die Zweisprachigkeit fast zur Regel geworden. Äußerst problematisch scheint es mir, wenn der Pfarrer die Landessprache und damit die Umgangsprache gar nicht beherrscht, trotzdem aber Taufpaten, Beerdigungsgäste oder sogar rumänischsprachige Familienmitglieder hochdeutsch anredet.
50 Impulspapier, a.a.O., S. 14.
51 Impulspapier, a.a.O., S. 14.
52 Vgl. Graf, Fr. W., Wir beten an den Kuschelgott, in : Focus, das moderne Nachrichtenmagazin, 20. Dezember 2010, S. 58f.
53 Vgl. die im April 2011 vorgelegte Diskussionsvorlage für die Arbeitsgruppe kirchliche Kulturgüter “Die Seele Siebenbürgens” von St. Cosoroab?, persönliche Kommunikation.
54 Vgl. Cosoroab?, Stefan, a.a.O., Titel, und das Impulspapier, a.a.O., S. 14.
55 Tschurl, M, Die Evangelische Landeskirche A.B. in Siebenbürgen, in: Institut für Grenz- und Auslandsdeutschtum an der
Universität Marburg/L. (Hg.), Die evangelische Landeskirche A.B. in Siebenbürgen mit den angeschlossenen evangelischen
Kirchenverbänden Altrumänien, Banat, Bessarabien, Bukowina, Ungarisches Dekanat, Festschrift für D.Dr. Friedrich Teutsch, Rudolstadt 1922, S. 26.
56 Beide Jahre repräsentieren vergleichsweise ruhige Zeiten: 1856 liegt kurz nach der Revolution 1848/1849, aber noch vor dem Ende der überlieferten sächsischen Rechtsstellung in der Zeit eines eigenen Großfürstentums Siebenbürgen. 1929 dagegen ist mitten in der Zwischenkriegszeit, lange nach dem Kriegsende, der Annahme der neuen Verfassung Rumäniens 1923 und der neuen Kirchenordnung 1926/1927.
57 Ich gehe darauf in Kap. 3. näher ein.
58 Baumgärtner, W.A., Der vergessene Weg. Wie die Sachsen nach Siebenbürgen kamen, Hermannstadt/Bonn 2010, S. 162f.
59 Vgl. Zach, Kr., Anmerkungen zur Konfessions- und Religionsgeschichte Siebenbürgens, in: Bahlke, J./Gündisch, K. (Hgg.), Konfessionelle Pluralität, Stände und Nation. Ausgewählte Abhandlungen zur südosteuropäischen Religions- und Gesellschaftsgeschichte, Münster 2004, S. 151-172, allgemein Majoros, F./Rill, B., Das Osmanische Reich 1300-1922. Die Geschichte einer Großmacht, Augsburg 1999; s. auch Wien, U.A. (Hg.), Reformation, Pietismus, Spiritualität. Beiträge zur siebenbürgisch-sächsischen Kirchengeschichte, Köln/Weimar/Wien 2011.
60 Petri, H., Jakobus Basilikus Heraklides, Fürst der Moldau, seine Beziehungen zu den Häuptern der Reformation in Deutschland und Polen und seine reformatorische Tätigkeit in der Moldau, in: Zeitschrift für Kirchengeschichte, Bd. 46, Neue Folge 9, Heft 1, Gotha o.J., S. 105-143, in: Nachlaß H. Petri im ZAEKR, Sign.-Nr. 544-60.
61 Vgl. auch http://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Wiener, abgerufen am 12.06. 2011.
62 Teutsch, F., Geschichte der Evangelischen Kirche in Siebenbürgen, Band I, Hermannstadt 1921, S. S. 298.
63 Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Franz_Davidis u. http://www.bbkl.de/d/davidis_f.shtml, abgerufen am 15.06. 2011.
64 Teutsch, F., Geschichte, Band I, a.a.O., S. 333.
65 Teutsch, F., Geschichte, Band I, a.a.O., S.297.
66 Majoros, F./Rill, B., a.a.O., S. 279f.
67 Teutsch, F., Geschichte, Band I., Kap. V.
68 Vgl. generell Teutsch, F., a.a.O., S. 161ff., Wien, U.A./Schwarz, K.W. (Hgg.), Die Kirchenordnungen der Evangelischen Kirche A.B. in Siebenbürgen (1807-1997), Köln/Weimar/Wien 2005 sowie die jeweiligen Einleitungen; Tschurl, M., a.a.O. Strukturell vollzog sich vor allem ab 1807 der Wandel von der ‚alten Kapitelsherrlichkeit’ zu der an Lokal- (Presbyterien) und DomestikalKonsistorien (Bezirkskonsistorien) orientierten Verfassung, die stark von der schwankenden absolutistisch-habsburgischen Kirchenpolitik abhing.
69 Melzer, W., Banater Kirchenbezirk und magyarisch evangelische Gemeinden, in: Institut usw. (Hg.), a.a.O., S. 86-91.
70 Wien, U.A. Die Entwicklung in Siebenbürgen und die Weiterentwicklung der Kirchenverfassung von 1861, in: Wien, U.A./Schwarz, K.W., a.a.O., S. 245.
71 Kirchenordnung der Evangelischen Kirche Augsburgischen Bekenntnisses in Rumänien, Regierung Rumäniens, Amtsblatt Nr. 637 vom 4. September 2008.
72 Vgl. Schuster, M., Schematismus der evangelischen Landeskirche Augsburger Confession im Großfürstentume Siebenbürgen für das Jahr 1856, Kronstadt 1856, S. 8f. und für alle weiteren Zitate und Daten.
73. W. Rehner spricht von einer bulgarischen Herkunft der lutherischen Gemeinde aus Reußdörfchen. Vgl. Rehner, W., Sprache und Konfessionalität in Siebenbürgen zwischen dem 16. und dem 21. Jahrhundert. Ein Überblick, S. 173, in: Kärnten Dokumentation, Band 24, Volksgruppen und Religion – Identität und Bekenntnis, Klagenfurt 2008, S. 173-192. Da auch Angabe weiterführender Literatur. Die heutigen lutherischen Gemeindeglieder aus Reußdörfchen definieren sich selbst ebenfalls als solche, mündliche Kommunikation.
74 Apatza, Bacsfalu, Csernatfalu, Türkös, Hoszufalu, Krizba, Pürkerez, Tatrang, Ujfalu, Zaizon.
75 Darüber konnte ich keine statistischen Daten oder Literaturhinweise finden.
76 Vgl. generell zum Hintergrund Roth, H., Kleine Geschichte Siebenbürgens, Köln/Weimar/Wien 2007.
77 Zum Fall Holzmengen vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Hosman, zuletzt abgerufen am 12.06. 2011.
78 Teutsch, F., G.D. Teutsch. Geschichte seines Lebens, Hermannstadt 1909, S. 532.
79 Buchalla, B., Die Diaspora der evangelischen Landeskirche A.B. in Siebenbürgen und in Nordamerka, in: Institut für Grenz- und Auslandsdeutschtum an der Universität Marburg/L. (Hg.), a.a.O., S. 37-59.
80 Buchalle, B., a.a.O., S. 39.
81 Statistisches Jahrbuch d. Ev. Kirche A.B. in den siebenbürgischen Landesteilen Ungarns, Hermannstadt 1911, S. 95; Stache, Chr., Der Evangelische Oberkirchenrat der altpreußischen Union und die altrumänischen deutschen evangelischen Gemeinden, in: Stache, Chr./Theilemann, .G. (Hgg.), Evangelisch in Altrumänien. Forschungen und Quellen zur Geschichte der deutschsprachigen evangelischen Kirchengemeinden im rumänischen Regat, Hermannstadt/Bonn 2011, o. S., im Druck.
82 Fr. Teutsch, Geschichte der Evangelischen Kirche in Siebenbürgen, Band II, Hermannstadt 1922, S. 421, erstes “schon” bei Teutsch, F., G.D. Teutsch. A.a.O., S. 532, Buchalla, B., a.a.O., S. 42ff.
83 Buchalla, B., a.a.O., S. 42.
84 Buchalla, B., a.a.O., S. 43.
85 Buchalla, B., a.a.O., S. 51ff.
86 Theilemann, W.G., Comunit??ile biserice?ti ?i cultura evanghelic? de limb? german? în nucleele urbane de migra?ie ?i modernizare din vechiul regat al României, între cca. 1840 – 1944, in: Miclea, R./Galter, S./Sava, D. (ed.s.), Confluen?e culturale româno- germane, Sibiu 2007, pp.125-147; vgl. Teutsch, F., Geschichte, Band II, a.a.O., S. 539ff.
87 Bericht von Oberkirchenrat H. Kapler, zit. nach: Stache, Chr., a.a.O, im Druck.
88 Buchalla, B., a.a.O., S. 52ff., vgl. Teutsch, F., Geschichte, Band II., a.a.O., S. 540.
89 Denn dort war “nun die Gefahr groß, daß sie im Laufe der Jahre dem großen Verschmelzungsprozeß verfallen, der drüben unerbittlich alle in seinen, alle völkische Individualität vernichtenden Kreis zieht und auch sie ihrer Eigenart entkleiden wird”. Zu Fritsch s. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-44437538.html, zuletzt abgerufen am 15.06. 2011.
90 Ausnahmen wären m.W. die kurzfristige Vereinigung der Fürstentümer um, 1600 unter Mihai Viteazul bzw. die österreichische Besetzung der Oltenia nach 1718. Keine hatte wesentliche Folgen für die ev. Kirchenverfassung A.B.
91 Vgl. Verhandlungsbericht der 29. LKV 1921, Hermannstadt 1921, S. 22f.
92 http://de.wikipedia.org/wiki/Viktor_Glondys, abgerufen zuletzt 13.06. 2011.
93 Teutsch, F., Geschichte, Bd. II, a.a.O., S. 528ff.
94 http://de.wikipedia.org/wiki/Evangelisch-Lutherische_Kirche_in_Rum%C3%A4nien, zuletzt abgerufen 5.06.2011. Vgl. auch den Brief der ungarischen Ev.-luth. Kirche aus 1922 an die Hermannstädter Kirchenleitung, in: Popa, L./Theilemann, W.G., Goldkörner II. Historisches Lesebuch aus den Archiven der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien, Hermannstadt/Sibiu 2009, S. 255ff.
95 Statistisches Jahrbuch der evangelischen Landeskirche A.B. in Rumänien, Jahrgang 13, Hermannstadt 1929.
96 Vgl. Schlarb, Cornelia, Tradition im Wandel. Die evangelisch-lutherischen Gemeinden in Bessarabien 1914 – 1940, Köln/Weimar/Wien 2007.
97 Fast alle Gemeinden bestanden aus seit gut 100 Jahren nach Rußland eingewanderten Württembergern und Preußen, die stark mennonitisch-pietistisch geprägte Bauernkolonien gegründet hatten und lange russische Untertanen waren.
98 Ich gehe nach dem Jahrbuch, S. 17f. davon aus, daß der Reisepredigerbezirk hier noch nicht eingerechnet ist. Für die Diskussion bleiben dessen gut 700 Gemeindeglieder letztlich irrelevant.
99 Das Jahrbuch aus 1929 gibt praktisch nur den Stand aus 1927 wieder und konnte diese daher nicht einberechnen.
100 Hier bleibt erst recht offen, wieviele nicht-sächsischstämmige Gemeindeglieder d.h. wieder Landler, Altösterreicher, Reichsdeutsche innerhalb der siebenbürgischen Kirchenbezirke herauszurechnen wären.
101 Vgl. Die aktuellen Angaben unter www.luteran.ro, lt. http://de.wikipedia.org/wiki/Evangelisch-Lutherische_Kirche_in_Rum%C3%A4nien, zuletzt abgerufen am 13.06. 2011. Es gehört zu ihr auch die weltweit einzige rein rumänischsprachige-lutherische Kirchengemeinde in Bukarest. In der ehemals “sächsische” Kirchenburg von Sommerburg/Jimbor dagegen besteht heute eine ungarischsprachige unitarische Gemeinden, s. http://www.siebenbuerger.de/ortschaften/streitfort/bilder/23843.html.
102 So z.B. auch in Simeria, als 1910 der Sitz des Reisepredigers nach Blasendorf verlegt wurde, s. Buchalla, B., a.a.O., S. 44f., 48.
103 Am deutlichsten formuliert für mich das eine Rede von G.D. Teutsch aus 1881, zit. in: Teutsch, F., G.D. Teutsch. Geschichte seines Lebens, Hermannstadt 1909, S. 386f.
104 Teutsch, F., Geschichte, Band II, a.a.O., S. 528, Anm. 3.
105 Buchalla, B., a.a.O., S. 41.
106 Köck, P. und Ott., H., Wörterbuch für Erziehung und Unterricht. 3100 Begriffe aus den Bereichen Pädagogik, Didaktik,Psychologie, Soziologie, Sozialwesen, Donauwörth 1997, S. 276.
107 http://de.wikipedia.org/wiki/Kulturelle Identität, S. 1, zuletzt abgerufen am 23.06.11.
108 McArthur; M., Zum Identitätswandel der Siebenbürger Sachsen, Köln, Wien 1990, S. 16, der ich kritisch folge.
109 McArthur, M., a.a.O., S.16
110 Dabei geht es um folgende Fragen : ‚wie bin ich ?’ und ‚wie bist du ?’ vor allem aber ‚wie bin ich nicht’ (oder ‚wie will ich nicht sein’) im Sinne der o.g. Definition von kultureller Identität .
111 Teutsch, F., Geschichte, Band I, a.a.O., S. 1. Die grundsätzliche Bezeichnung “Sachsen” rührt daher, daß dieser germanische Stamm sich als Träger einer besonderen Waffe (langes Messer, einschneidiges Hiebschwert), dem Sax (sahsa) als seinem Wahrzeichen von anderen Völkern unterschied, s. Capella, T., Die Sachsen des frühen Mittelalters, Darmstadt 1998, S. 9.
112 Vgl. Roth, H., Autostereotype als Identifikationsmuster, in: Gündisch, K. u.a. (Hgg.), Das Bild des Anderen in Siebenbürgen, Band 33, Köln, Weimar, Wien 1998, S. 181f.
113 “Wer immer sie davor gewesen sein mögen, fortan waren all jene Personen Siebenbürger Sachsen, die innerhalb dieser Kultur aufgewachsen waren. Die Sachsen wuchsen zu einem kleinen Volk – in der Diminutivform Völkchen – zusammen, waren wie der Splitter, der sich als Ganzes fühlt.”McArthur, M., a.a.O., S 45.
114 McArthur, M., a.a.O. Diese Formel entsprach bis 1848 zu “rund dreiviertel” den bestehenden Verhältnissen, S. 49. Nach H. Roth kannte die sächsische Gesellschaft “mehr Knechte als Herren”. Vgl. Roth, H. Autostereotype als Identifikationsmuster, a.a.O., S. 189.
115 “Unter Sachsen war ein sächsischer Adliger (…) immer nur ein Sachse.” McArthur, M., a.a.O., S 50.
116 McArthur, M., a.a.O., S. 53.
117 McArthur, M., a.a.O., S. 44ff.
118 Ab 1508 bildeten Sachsen, Szekler und der ungarische Adel bekanntlich die “Union der drei ständischen Nationen.”
119 McArthur, M., a.a.O., S 46.
120. McArthur, M., a.a.O., S. 116, allerdings nur, wenn man die Jahre 1526/41-1699 ausläßt.
121 McArthur, M., a.a.O, S. 122.
122 McArthur, M., a.a.O, S. 187.
123 McArthur, M., a.a.O, S. 156.
124 McArthur, M., a.a.O, S. 157.
125 McArthur, M., a.a.O, S. 218.
126 Roth, H., Stereotypen, a.a.O., S.181f.
127 McArthur, M., a.a.O., 80.
128 Roth, H., Stereotypen, a.a.O., S.181f.
129 Roth, H., a.a.O., S. 184.
130 Vgl. Rudolf, G., Sprachkontakt in Siebenbürgen und im Elsass – Zwei regionale europäische Beispiele, Magisterarbeit, Juni 2007, Typoskript, S. 16.
131 Teutsch, F., Geschichte, Band I, a.a.O., S. 315, vgl. aber jetzt Dogaru, Dana, Rezipientenbezug und -wirksamkeit in der Syntax der Predigten des siebenbürgisch-sächsischen Pfarrers Damasus Dürr (ca. 1535-1585), Hildesheim, 2007.
132 Für die Zeit bis 1989 heißt es heute: “Die meisten Siebenbürger Sachsen sind diglottal, sie sprechen Sächsisch und Deutsch, und bilingual, sie sprechen Deutsch und Rumänisch (…)”, Rudolf, G., a.a.O., S. 20.
133 “Mit dieser mehrsprachigen Strategie, in der sie Ungarisch, Rumänisch, Deutsch und das Siebenbürgisch-Sächsische einsetzten, ist es den Sachsen gelungen, alle gruppenfremden Personen aus ihrer ‚sächsischen Welt’ auszuschließen und den sächsisch-deutschen Bereich erfolgreich als den ihren und nur den ihren zu bewahren.” McArthur, M., a.a.O., 93.
134 Im 1. Band des 1908 erschienenen Siebenbürgisch-Sächsischen Wörterbuches findet sich die Definition des Stichwortes “Bloch”, dem siebenbürgisch-sächsischen Wort für Rumäne. Der Bloch wird definiert als jemand, mit dem der Sachse in ständigem Kampf steht, es wird gesagt, daß die Blochen früher nur als Hirten oder Siedler auf Königsboden toleriert wurden. Sie werden als geringer eingeschätzt als “das sächsische Ideal” nämlich “primitiv, roh und ungehobelt”. Damit wird klar ausgedrückt: ‚Wir sind anders, ja wir sind besser !’, zitiert nach McArthur, M., a.a.O., S. 113.
135 Vgl. Rudolf, G., a.a.O., S. 27. Als ersten Beleg für das Predigen in der “Landsprache” führt sie die Chronik “Das Alt- und Neu- Teutsche Dacia. Neue Beschreibung des Landes Siebenbürgen”, Nürnberg 1666, an. Die Mundart wechselte sich mit dem Hochdeutschen ab: Gesungen wurde aus hochdeutschen Gesangbüchern, gesprochen bzw. gelesen wurde im Dialekt aus hochdeutscher Vorlage, nach dem Modell des Lesenlernens – auf deutsch buchstabieren, im Dialekt aussprechen.
136 Teutsch, F., Geschichte, Band II, a.a.O., S. 44. Bei der Ankunft der Landler reagierten die Sachsen reserviert, da die Neuankömmlinge “katholisch”, also österreichisch-deutsch redeten wie die Soldaten und Beamten und nicht ihren sächsischen Dialekt. Vgl. Rehner, W., Sprache und Konfessionalität, a.a.O., S. 184.
137 Teutsch, Geschichte, Band II, a.a.O., S. 420, vgl. auch Roth, H., Autostereotype a.a.O., S. 183f.
138 Kirchenordnung , a.a.O.; I.3.§ 6, Art. 3.
139 Gesetz Nr. 489/2006: Legea privind libertatea religioas? ?i regimul general al cultelor, Artikel 16, s. http://www.crestinism-ortodox.ro/TEXTE/LegeaCultelor-Nr489-2006.pdf, zuletzt abgerufen am 16.06. 2011.
140 Vgl. Rudolf, G., a.a.O., S. 28.
141 Zum Beispiel wird die Mitarbeiterandacht am Montagmorgen im Landeskonsistorium fast durchweg auf deutsch gehalten. Auch hier bestätigen wenige Ausnahmen die Regel. Damit wird über die Tatsache, daß viele Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen davon nichts verstehen, völlig hinweggesehen. Aber auch sie selbst akzeptieren das.
142 Die Hermannstädter Stadtpfarrgemeinde mit einem hohen Anteil an nicht-deutschsprachigen Gemeindegliedern bietet neben den durchgängig deutsch gestaltenen Gottesdiensten auch – englischsprachige, aber keine rumänischsprachigen Gottesdienste an. Der seit 2011 in rumänischer Sprache angebotene Religionsunterricht wird von zwei Kindern in Anspruch genommen. In den Gemeindebriefen wird dieser Termin nicht angegeben. Mündliche Kommunikation.
143 Vorlage der Übersetzung war das seit 1974 benutzte “Evangelische Gesangbuch”. Das zweisprachige Gesangbuch ist heute aus dem Gebrauch nicht mehr wegzudenken, z.B. aus den ökumenischen, bei Bedarf mehrsprachig gehaltenen Wochenschlußandachten im Teutsch-Haus.
144 Teutsch, F., Geschichte, Band II, a.a.O., S. 60.
145 Teutsch, F., Geschichte, Band II, , S. 60.
146 Teutsch, F., Geschichte, Band II, S. 420.
147 Teutsch, F., Geschichte, Band II, a.a.O., S. 420.
148 Aktuellstes Beispiel solcher Überschneidungen ist aus meiner Sicht: Beim Bezirksfest des Hermannstädter Kirchenbezirkes am 15.05.2011 fand nach dem Gottesdienst in der Stadtpfarrkirche auf dem Kirchhof ein Blasmusikkonzert und eine Tanzvorführung der sächsischen Tanzgruppe der Brukenthalschule statt. Dieselben Gruppen gestalteten auch das tags zuvor stattgefundene Maifest, organisiert vom DFDR.
149 McArthur, M., a.a.O., Zitat des J. Honterus, S. 67.
150 Teutsch, F., Geschichte, Band I, S. 258.
151 Teutsch, F., Geschichte, Band I, a.a.O., S. 335.
152 McArthur, M., a.a.O, S. 143.
153 Verhandlungsbericht der 28. Landeskirchenversammlung, Hermannstadt 1920, Beilage Nr. 3, S. LVIII.
154 Vgl. Die Verhandlungsberichte über die 27. – 31. Landeskirchenversammlungen, hrsg. vom Landeskonsistorium (der Evangelischen Kirche A.B. in Siebenbürgen bzw. (Groß-)Rumänien, Hermannstadt 1919-1923, Verhandlungsbericht der 28. LKV, a.a.O., S. 75.
155 McArthur, M., a.a.O, S. 144.
156 ADZ, 8. April 2011, S. 3.
157 Gemäß dem bekannten Satz von D. von Oppen “Liebe ist eine verläßliche Ordnung des Zusammenlebens”, aus dem Gedächtnis zitiert.
158 Vgl. Siebenbürgische Zeitung vom 20.05.2011, S. 1 und ADZ vom 18.06.2011, S. 3.
159 Vgl. ADZ., a.a.O., S. 3.
160 Vgl. SZ vom 20.05. 2011, S. 1 und ADZ vom 18.06. 2011, S. 3.
161 “Teestube” heißt: gemütliches Beisammensein, Teetrinken, Gespräche, thematische Abende, Planen von Aktivitäten und Aktionen (Kirchentee, Friedhof putzen), vgl. auch: Hermannstädter Gemeindebrief, Mai bis September 2011.
162 Im Gespräch wurde deutlich, daß eine wirkliche Auseinandersetzung mit der eigenen Konfession d.h. der rumänisch-orthodoxen nicht wirklich stattgefunden hatte. Viele Äußerungen blieben im Bereich der Vorurteile.
163 Um die 50 Jahre alt.
164 Z.B. übermäßiger Einsatz für den Umweltschutz, die Brukenthal-Stiftung und allgemein die viele Kulturarbeit.
165 So seien manche Kuratoren nicht in der Lage, richtige Entscheidungen im Bereich Wirtschaft und Verwaltung zu treffen. Diese sollten Fachleute auf Bezirksebene übernehmen.
166 Aufrichten von Grabsteinen oder das Nachzeichnen von Grabinschriften.
167 Über 30 Jahre alt, evangelisch A.B., mit einer orthodoxen Rumänin verheiratet, evangelisch getraut.
168 Vgl. Hermannstädter Gemeindebrief, Mai bis September 2011.
169 Z.B. rumänisch-orthodoxe Kinder der Staatsschule mit deutsch-muttersprachlichem Zweig.
170 Über 30 Jahre alt, deutschsprachig, evangelisch A.B., verheiratet mit rumänisch-orthodoxer Frau, 1 Kind.
171 Frau mittleren Alters, rein rumänischsprachig, orthodox getauft, evangelisch A.B. verheiratet, 2 Kinder.
172 Die Volkszählungsdaten http://de.wikipedia.org/wiki/Rum%C3%A4niendeutsche, abgerufen am 2.06. 2011, vgl. Hannelore Baier, Martin Bottesch, u.a. (Hgg.), Geschichte und Traditionen der deutschen Minderheit in Rumänien (Lehrbuch für die 6. und 7. Klasse der Schulen mit deutscher Unterrichtssprache). Media? 2007, S. 19-36. Die Seelenzahlen nach dem in der LKI veröffentlichten Stand v. 31.12. 2002. Die diesjährige Volkszählung dürfte erneut interessantes Material dazu erbringen.
173 Vgl. http://focus-migration.hwwi.de/Rumaenien.2515.0.html; http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cm , alle abgerufen 2.056. 2011; s. Anlage III.
174 http://www.kulturland.net/docs/LANGER-Wo_das_Feuer_brennt.pdf, abgerufen 2.06.2011.
175 Hippe, J., Kirchen und Roma in Transsilvanien. Historische Perspektiven und aktuelle Tendenzen. Masterarbeit Universität Jena 2011, zur EKR u. diesem Thema S. 77-90.
176 So lehrte Prof. Dr. H. Klein Anfang der 200er Jahre auf der Theologischen Hochschule der Pfingstler in Arad. Zu Hermannstadt vgl. Marc van Wijnkoop-Lüthi/Paul Brusanowski: Crestinismul în Sibiu. Ghid al confesiunilor si al lacasurilor de cult / Christentum in Hermannstadt. Wegweiser zu Konfessionen und Kirchen; Sibiu / Hermannstadt 2002.
177 Hermannstädter Gemeindebrief, Weihnachten 2004, S. 16: Informationen für die Gemeindehelfer.
178 Teutsch, F., Geschichte, Band II, a.a.O., S. 528, Anm. 3.
179 Vgl. Simon, B., Christliche Gemeinde und Migration, in: Deutsches Pfarrerblatt, Heft 5/2011, S. 258